Das müssen Sie rund um die Landtagswahlen in Österreich wissen

Bei den Landtagswahlen werden die Landesparlamente in den neun österreichischen Bundesländern gewählt. Lesen Sie hier, wer wahlberechtigt ist, wie gewählt wird und wann die Wahlen stattfinden.

Was wird bei den Landtagswahlen gewählt?

Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten der Landtage der österreichischen Bundesländer gewählt.
Der Landtag ist verantwortlich für alle Gesetzgebungen im Bundesland die nicht ausdrücklich beim Bund liegen. Hauptsächlich handelt es sich dabei um die Gesetzgebung aus den Bereichen

  • Natur und Umweltschutz
  • Jagd und Fischerei
  • Landwirtschaft
  • Tourismus
  • Baurecht
  • Kinder und Jugendschutz
  • Öffentliche Wohlfahrt und Fürsorge
  • Landesabgaben

Darüber hinaus fällt auch die Gesetzgebung der Landesverfassung in den Aufgabenbereich des Landtags.
Als gesetzgebendes Organ der jeweiligen Bundesländer wählt der Landtag außerdem die jeweiligen Landesregierungen. Der jeweilige Landeshauptmann wird in der Regel von der stärksten Partei in des Landtags gestellt.

Wer ist bei den Landtagswahlen wahlberechtigt?

Ein aktives Wahlrecht bei der Landtagswahl haben alle österreichischen Staatsbürger, die folgende Voraussetzungen erfüllen

  • sie sind am Wahltag mindestens 16 Jahre alt
  • sie haben ihren Hauptwohnsitz in dem Bundesland, in dem die Landtagswahl stattfindet
  • sie sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
Hinweis
Hinweis: Zu einem Ausschluss vom Wahlrecht kann es kommen, wenn eine Person wegen einer Straftat zu einer mehr als fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde oder wenn die Person wegen eines bestimmten Delikts zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Zu diesen Delikten gehören Wahlbetrug, Landesverrat, Terror und ähnliches. Der Ausschluss vom Wahlrecht wird von einem Richter entschieden.

Um an der Landtagswahl teilnehmen zu können, muss der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis erfasst sein. Österreichische Staatsbürger, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, werden automatisch im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde geführt. Österreicher, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, müssen jedoch einen Antrag auf Aufnahme in Wählerverzeichnis stellen.

Wer kann sich in Österreich zur Landtagswahl aufstellen lassen?

Das passive Wahlrecht, das die Kandidaten berechtigt, sich zur Wahl aufstellen zu lassen, haben alle österreichischen Staatsbürger die

  • am Wahltag mindestens einen Alter von 18 Jahren erreicht haben
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
  • ihren Hauptwohnsitz in dem Bundesland haben, in dem sie sich zur Landtagswahl aufstellen lassen

Nach welchem Wahlsystem wird bei den Landtagswahlen gewählt?

Der Landtag wird in Österreich in einer freien und geheimen Wahl gewählt.
Das freie Wahlrecht garantiert, dass die Wähler von niemandem in ihrer Wahl beeinflusst oder zu einer bestimmten Wahl gezwungen werden dürfen. Die Wahlfreiheit wird unter anderem durch das Wahlgeheimnis gewährleistet.
Das geheime Wahlrecht wird dabei vor allem durch die Nutzung einer Wahlzelle, eines Wahlkuverts und einer Wahlurne gewährleistet. Darüber hinaus besteht ein gesetzlicher Schutz des Wahlgeheimnisses. Weitere Grundsätze der österreichischen Landtagswahl sind

  • das persönliche Wahlrecht
    Jeder Wähler muss gemäß des persönlichen Wahlrechts sein Wahlrecht selbst ausüben. Er kann sich also nicht von einem Stellvertreter bei der Wahl vertreten lassen. Die einzige Ausnahme bilden hier körperbehinderte Menschen oder sinnesbehinderte Menschen, die allein nicht in der Lage sind, den Stimmzettel auszufüllen. Sie können bei der Wahl eine von ihnen selbst gewählte Personen zur Unterstützung hinzuziehen.
  • das gleiche Wahlrecht
    Das gleiche Wahlrecht gewährleistet, dass die Stimme jedes Wahlberechtigten das gleiche Gewicht hat
  • das unmittelbare Wahlrecht
    Durch das unmittelbare Wahlrecht werden die Abgeordneten direkt und nicht etwa auf einem Umweg über Wahlmänner, wie in anderen Wahlsysteme üblich, gewählt

Wann finden die Landtagswahlen in Österreich statt?

Die Landtagswahlen in Österreich finden alle 5 Jahre statt. Eine Ausnahme bildet Oberösterreich mit einer Wahlperiode von 6 Jahren.

(Quellen:https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320620.html
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