Das müssen Sie rund um das Thema Wahlen in Österreich wissen

Wahlen sind in jeder Demokratie ein sehr wichtiges Thema. Doch wie oft wird gewählt, wie wird gewählt, wer oder was wird gewählt und wer darf überhaupt wählen? Die Antworten auf diese und viele andere Fragen rund um die Wahlen in Österreich erfahren Sie hier.

Welche Wahlen finden in Österreich statt?

Ob in den Kommunen und Gemeinden, in den Bundesländern, im gesamten Land oder in Europa, die Politiker, die die Interessen der österreichischen Bürger vertreten, werden durch demokratische Wahlen bestimmt.

Dazu gibt es in Österreich im Wahlen auf

  • Bundesebene
  • Landesebene
  • Kommunal-und Gemeindeebene

Zu den Wahlen auf Bundesebene gehören

  • die Nationalratswahl
  • die Wahl des Bundespräsidenten
  • die Wahl der Abgeordneten für das Europäische Parlament

Auf Landesebene werden die Landtagsabgeordneten gewählt und auf der Kommunal- und Gemeindeebene werden Gemeinderäte und Bürgermeister gewählt.

Wie oft wird gewählt?

Die Häufigkeit der Wahlen ist von Wahl zu Wahl unterschiedlich.
Auf Bundesebene wird in diesen Intervallen gewählt:

  • Die Nationalratswahl findet seit 2008 alle 5 Jahre statt. Vor 2008 wurde alle vier Jahre gewählt
  • Der Bundespräsident wird alle 6 Jahre gewählt
  • Europawahlen finden alle 5 Jahre statt

Auf Landesebene wird in Österreich alle 5 Jahre gewählt, mit Ausnahme von Oberösterreich, wo die Wahlperiode 6 Jahre beträgt.
Die Wahlen auf Kommunal- und Gemeindeebene finden ebenfalls alle fünf bis sechs Jahre statt.
Alle 5 Jahre wird gewählt

  • im Burgenland
  • in Salzburg
  • in der Steiermark
  • in Niederösterreich
  • in Vorarlberg
  • in Wien

Eine 6 jährige Wahlperiode gilt

  • in Kärnten
  • in Oberösterreich
  • in Tirol

Welches Wahlsystem gilt in Österreich?

Bei den Wahlen in Österreich kommen unterschiedliche Wahlsysteme zur Anwendung.
Alle Wahlen haben dabei jedoch gemeinsam, dass sich um freie und geheime Wahlen handelt und dass das persönliche Wahlrecht und das gleiche Wahlrecht gewährleistet werden.

  • Das freie Wahlrecht: Niemand darf in seiner Wahl beeinflusst werden oder zu einer bestimmten Wahl gezwungen werden
  • Das geheime Wahlrecht: Das Wahlgeheimnis ist gesetzlich geschützt. Es wird unter anderem durch die Nutzung einer Wahlzelle, eines Wahlkuverts und einer Wahlurne umgesetzt
  • Das persönliche Wahlrecht: Jeder muss sein Wahlrecht selbst ausüben und kann sich dabei nicht von anderen vertreten lassen. Eine Ausnahme bilden behinderte Menschen, die allein nicht in der Lage sind ihren Wahlzettel auszufüllen. Sie können eine Person benennen, die Ihnen bei der Wahl behilflich ist
  • Das gleiche Wahlrecht: Die Stimmen aller Wähler haben das gleiche Gewicht

Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze kommen in Österreich sowohl das Verhältniswahlrecht als auch das Mehrheitswahlrecht zur Anwendung.
Das Verhältniswahlrecht wird angewendet bei

  • Parlamentswahlen
  • Gemeinderatswahlen
  • Wahlen zum Europäischen Parlament

Das Mehrheitswahlrecht hingegen findet oft bei der Wahl zum Bürgermeister Anwendung.
Beim Verhältniswahlrecht werden zunächst alle Stimmen ausgezählt und anschließend werden die Mandate verhältnismäßig zu den abgegebenen Wählerstimmen verteilt. Im Gegensatz dazu werden beim Mehrheitswahlrecht nur die Stimmen berücksichtigt, die auf die Partei oder den Kandidaten entfallen sind, der die meisten Stimmen für sich verzeichnen konnte. Die anderen Stimmen verfallen beim Mehrheitswahlrecht. Das Mehrheitswahlrecht wird daher auch oft als „Winner takes all“ Verfahren bezeichnet, da am Ende nur die stimmen für den Mehrheitskandidaten zählen und alle anderen Kandidaten die Wahl verloren haben.

Wer darf in Österreich wählen?

Um in Österreich wählen zu dürfen, ist ein aktives Wahlrecht notwendig.
Das aktive Wahlrecht haben zunächst alle österreichischen Staatsbürger, die

  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
  • denen das Wahlrecht nicht aufgrund einer Verurteilung entzogen wurde

Je nachdem, um was für eine Wahl es sich handelt, müssen weitere Kriterien erfüllt werden.
So müssen beispielsweise die Wahlberechtigten für eine Landtagswahl ihren Hauptwohnsitz in dem Bundesland haben, in dem der Landtag gewählt wird.
Bei Gemeinderatswahlen müssen die Wahlberechtigten ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben und es sind zusätzlich auch nicht österreichische EU-Bürger wahlberechtigt, die in Gemeinde dauerhaft ansässig sind.
Um an einer Wahl teilzunehmen, müssen die Wahlberechtigten außerdem ins Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Wahlberechtigte Österreicher mit Wohnsitz in Österreich werden dort automatisch erfasst. Österreicher, die im Ausland leben und an der Nationalratswahl teilnehmen wollen, müssen jedoch einen Antrag stellen, damit sie in dem Wählerverzeichnis erfasst werden. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden und der Eintrag ist 10 Jahre gültig. Nach Ablauf der 10 Jahre muss ein erneuter Antrag gestellt werden.
Für die Teilnahme an Landtagswahlen oder Gemeinderatswahlen muss kein gesonderter Antrag gestellt werden, da die Wahlberechtigten ihren Hauptwohnsitz in dem jeweiligen Bundesland oder der jeweiligen Gemeinde haben müssen und daher automatisch im Wählerverzeichnis erfasst sind.

Hinweis

Hinweis: Wahlberechtigte Personen können vom Wahlrecht ausgeschlossen werden, wenn sie wegen einer Straftat zu einer mehr als fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurden oder wenn sie wegen Delikten wie Wahlbetrug, Verrat, Terror oder ähnlichen Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurden. Den Ausschluss vom Wahlrecht verhängt ein Richter.

Wer darf sich in Österreich zur Wahl aufstellen lassen?

Um sich in Österreich zur Wahl aufstellen zu lassen, ist ein passives Wahlrecht notwendig.
Das passive Wahlrecht haben alle österreichischen Staatsbürger, die

  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind
  • nicht aufgrund einer Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Bei Landtagswahlen und Gemeinderatswahlen müssen die Kandidaten darüberhinaus ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde oder in dem jeweiligen Bundesland haben. Bei Gemeinderatswahlen sind zusätzlich auch in der Gemeinde ansässige Nicht-EU-Bürger zur Kandidatur berechtigt.

Hinweis

Hinweis: In einigen Bundesländern bleiben jedoch bestimmte Ämter wie beispielsweise das Amt des Bürgermeisters österreichischen Staatsbürgern vorbehalten.

Wer sich zur Wahl für den Nationalrat aufstellen lassen möchte muss außerdem Unterstützungserklärungen aus der Bevölkerung oder von Abgeordneten des Nationalrats vorweisen, um  zur Kandidatur zugelassen zu werden.

 

Welche anderen Wahlen gibt es in Österreich??

Nicht nur Parlamente und Regierungen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene werden in Österreich durch geheime und freie Wahlen gewählt.
Gewählt werden außerdem beispielsweise die Präsidenten der Arbeiterkammer oder der Wirtschaftskammer, die jeweils von den Mitgliedern der Kammern  gewählt werden.

(Quellen: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320000.html
)

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