Die WKO, die Wirtschaftskammer Österreich ist vor allem österreichischen Unternehmen ein Begriff. Was ist die Wirtschaftskammer, wessen Interessen vertritt sie, wer ist Mitglied und wie wird sie finanziert? Die Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier.
Was ist die Wirtschaftskammer?
Die Wirtschaftskammer Österreich ist die gesetzliche Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaftstreibenden Österreichs. Die heutige Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde im Jahr 1839 als österreichischer Gewerbeverein gegründet.
Was sind die Aufgaben der Wirtschaftskammer?
Die Aufgabe der Kammer ist die Vertretung der Interessen österreichischer Unternehmen. Durch unterschiedliche Dienstleistungen und Beratungen kommen die Kammern dieser Aufgabe nach. Die Kammern unterhalten dazu unter anderem Bildungseinrichtungen und sie setzen sich für eine wirtschaftsfreundliche Politik ein, die Steuerentlastungen, Förderungen und Bürokratieabbau für Unternehmen bietet.
Darüber hinaus bieten die Kammern ihren Mitgliedern einen Rechtsservice mit kostenlosen Beratungen in unterschiedlichen Rechtsbereichen. Dazu gehören beispielsweise
- das Mietrecht
- das Umweltrecht
- das Handelsrecht
- das Verkehrsrecht
- das Arbeits- und Sozialrecht
- das Steuerrecht
- das Gewerbe- und Betriebsanlagenrecht
- das Berufsausbildungsrecht
- das Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht
- das Außenwirtschaftsrecht
Wer sind die Mitglieder der Wirtschaftskammer?
Mitglieder der WKÖ sind alle gewerblich tätigen Wirtschaftstreibenden. Für sie besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der Kammer. Eine Ausnahme bilden die Landwirtschaft und die freien Berufe, für die es eigene Kammern gibt.
Wie wird die Wirtschaftskammer finanziert?
Finanziert wird die WKÖ durch eine Grundumlage sowie zwei Kammerumlagen.
Bei der Grundumlage handelt es sich um eine Abgabe, die von allen Mitgliedern der Kammer entrichtet werden muss. Mit dieser Grundumlage werden die Fachorganisationen finanziert.
Zusätzlich müssen zwei Kammerumlagen entrichtet werden. Die Kammerumlage I bemisst sich an der Umsatzsteuer des Unternehmens und wird im Verhältnis 60 zu 40 % der entsprechenden Landeskammer und der WKÖ zugeordnet. Die Kammerumlage II wird als Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag erhoben.
wie ist die Wirtschaftskammer organisiert?
In jedem der neun österreichischen Bundesländer gibt es eine eigene Kammer, die sogenannte Landeskammer. Die übergeordnete Kammer ist die Wirtschaftskammer Österreich, die ihren Sitz in Wien hat und unter der alle Landeskammern zusammengefasst sind.
Die Kammern sind jeweils in sieben Sparten untergliedert
- Industrie
- Handel
- Transport und Verkehr
- Gewerbe und Handwerk
- Bank und Versicherung
- Tourismus und Freizeitwirtschaft
- Information und Consulting
Innerhalb dieser Sparten gibt es wiederum Fachorganisationen, in denen die Zuständigkeiten weiter aufgeteilt werden. Repräsentiert werden die Kammern jeweils durch Funktionäre, die alle 5 Jahre gewählt werden.
An der Spitze steht dabei der Präsident der WKÖ. Er wird von Vizepräsidenten, Generalsekretären und Funktionären unterstützt.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Wirtschaftskammer.
(Quellen:https://www.wko.at/service/oe/wirtschaftskammer.html
)