Viele österreichische Bürger haben wahrscheinlich schon mit der Arbeiterkammer zu tun gehabt. Doch was ist die Arbeiterkammer genau, was sind ihre Aufgaben und wer sind ihre Mitglieder? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier.
Was ist die Arbeiterkammer?
Die Arbeiterkammer, offiziell die Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK), ist in Österreich die gesetzliche Interessensvertretung der Arbeitnehmer.
Ähnlichkeiten bestehen zur österreichischen Gewerkschaft ÖGB, jedoch im Unterschied zur Arbeiterkammer ist der ÖGB keine gesetzliche Interessensvertretung, sondern ein Verein, in den die Mitglieder freiwillig eintreten können. Bei der Arbeiterkammer hingegen ist die Mitgliedschaft für die meisten Arbeitnehmer eine gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung.
Was sind die Aufgaben der Arbeiterkammer?
Die rechtliche Grundlage für die Kammer für Arbeiter und Angestellte wird durch das Arbeiterkammergesetz 1992 gebildet. Dort werden die Aufgaben in der Arbeiterkammer in § 1 wie folgt beschrieben:
„Die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte sind berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern. „
Dies geschieht beispielsweise
- durch die Durchführung von Studien
- durch Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren
- durch das Entsenden von Vertretern in Körperschaften oder andere Organisationen
- durch die Beratung und Vertretung der Mitglieder
Wer sind die Mitglieder der Arbeiterkammer?
Da die Mitgliedschaft in der Kammer für Arbeiter und Angestellte anders als die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft für die meisten Arbeitnehmer gesetzliche Pflicht ist, ist ein Großteil der österreichischen Arbeitnehmer dort Mitglied.
Dazu gehören insbesondere
- Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte
- Arbeitslose
- Lehrlinge
- Präsenz- oder Zivildienstleistende
- Dienstnehmer in Karenz
Ausgenommen von der Pflichtmitgliedschaft sind
- Beamter
- Freiberufler
- leitende Angestellte
- Vertragsbedienstete im öffentlichen Dienst
- Beschäftigte in der Landwirtschaft
Wie wird die Arbeiterkammer finanziert?
Da die Mitgliedschaft in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für viele österreichische Erwerbstätige Pflicht ist, wird diesen im Rahmen des Sozialversicherungsbeitrag eine Arbeiterkammerumlage in Höhe von 0,5 % des Bruttogehalts abgezogen.
Eine aktive Zahlung der Mitglieder an die Kammer ist daher nicht notwendig, da die Umlage direkt an die Kammer weitergeleitet wird.
Wie ist die Arbeiterkammer organisiert?
Jedes österreichische Bundesland hat seine eigene Kammer für Arbeiter und Angestellte. Somit gibt es insgesamt neun Kammern sowie eine übergeordnete Bundesarbeiterkammer. Diese hat ihren Sitz in Wien.
Geleitet werden die Arbeiterkammern durch eine Generalversammlung. An der Spitze dieser Generalversammlung steht jeweils ein Arbeiterkammerpräsident, der die Kammer in allen Angelegenheiten vertritt. Zusätzlich gibt es einen Vize Präsidenten, einen geschäftsführenden Ausschuss und Expertenkomitees.
Sowohl der Arbeiterkammerpräsident als auch die anderen Mitglieder der Generalversammlung werden alle 5 Jahre durch eine direkte und geheime Wahl gewählt. Wahlberechtigt sind dabei alle Mitglieder der Arbeiterkammern. Neben den gewählten Funktionären der Kammern sind Experten auf den Gebieten Bildungspolitik, Sozialpolitik und Wirtschaftspolitik bei der Kammer für Arbeiter und Angestellte beschäftigt. Sie sind vorwiegend in den Arbeiterkammerbüros tätig, die sowohl technische als auch administrative Dienstleistungen erbringen.
Hinweis: Zu den wichtigsten politischen Gruppierungen innerhalb der Arbeiterkammern gehören die Freiheitlichen ArbeitnehmerInnen, der Österreichische Arbeiter- und Angestellten Bund (ÖAAB) und die Fraktion der sozialdemokratischen GewerkschafterInnen (FSG)
(Quellen:http://www.akeuropa.eu/de/About-AKEU/
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