Die österreichische Bundeskanzlerwahl

Der Bundeskanzler hat in Österreich den Vorsitz der Bundesregierung, er ist Regierungschef der Republik und führt die Geschäfte der Regierung. Doch wie findet die Bundeskanzlerwahl in Österreich statt, wer wählt den Bundeskanzler, wie oft wird er gewählt und wer kann sich wählen lassen? Lesen Sie hier alles, was Sie rund um die österreichische Bundeskanzlerwahl wissen müssen.

Wie wird der Bundeskanzler in Österreich gewählt?

Diese Frage lässt sich zunächst leicht beantworten, denn eine direkte Bundeskanzlerwahl findet in Österreich gar nicht statt. Der Bundeskanzler wird vielmehr durch den Bundespräsidenten ernannt. Rein rechtlich gesehen ist der Bundespräsident dabei völlig frei in der Wahl der Person, die er zum Bundeskanzler ernennt. In der Praxis orientiert sich der Bundespräsident bei der Ernennung des Bundeskanzlers jedoch an den Mehrheitsverhältnissen im Nationalrat.
Die stärkste Partei der Nationalratswahl stellt also den Bundeskanzler, der seinereits dem Bundespräsidenten die weiteren Mitglieder der Bundesregierung vorschlägt, dieser dann ernennt. Anschließend wird die gesamte Bundesregierung inklusive des Bundeskanzlers vereidigt und sie ist damit direkt und ohne Bestätigung durch den Nationalrat handlungsfähig.

Wie oft wird der Bundeskanzler in Österreich gewählt?

Eine direkte Bundeskanzlerwahl findet in Österreich wie bereits erwähnt nicht statt und die Ernennung des Bundeskanzlers durch den Bundespräsidenten ist unbefristet.
Gemäß der österreichischen Verfassung ist die Ernennung des Bundeskanzlers auch nicht zwingend mit den Wahlen zum Nationalrat verbunden. In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass die gesamte Bundesregierung inklusive des Bundeskanzlers nach einer Nationalratswahl beim Bundespräsidenten ihren Rücktritt einreicht. Dieser Vorgang wird als Demission bezeichnet.
Rechtlich zwingend ist dieser Rücktritt nicht, doch wenn er nicht erfolgt, so kann der Bundespräsident die Bundesregierung inklusive des Bundeskanzlers nach einer erfolgten Nationalratswahl entlassen oder aber der neue Nationalrat kann der alten Regierung das Misstrauen aussprechen. Durch diesen Schritt würde jedoch auch der Bundespräsident zur Entlassung gezwungen werden.
Aufgrund der Demission geht also in der Regel die Ernennung eines neuen Bundeskanzlers oder aber die Bestätigung des alten Bundeskanzlers mit einer Nationalratswahl einher.

Hinweis

Hinweis: Der österreichische Bundeskanzler kann auch unabhängig von den Nationalratswahlen und unabhängig von der restlichen Regierung seine persönliche Demission beim Bundespräsidenten einreichen und somit als Bundeskanzler zurücktreten. Geschehen ist dies in der Geschichte der österreichischen Demokratie erst ein einziges Mal, als der ehemalige Bundeskanzler Werner Faymann im Jahr 2016 von seinem Amt zurücktrat.

Wer kann sich in Österreich der Bundeskanzlerwahl stellen?

Um in Österreich zum Bundeskanzler ernannt zu werden, muss ein passives Wahlrecht bestehen. Dieses passive Wahlrecht gewährleistet, dass man sich als Kandidat zu einer Wahl aufstellen lassen kann. Für die Nationalratswahl müssen dafür folgende Kriterien erfüllt sein

  • österreichische Staatsbürgerschaft
  • älter als 18 Jahre
  • Hauptwohnsitz in Österreich

Wer diese Kriterien erfüllt, kann sich theoretisch zum Bundeskanzler ernennen lassen. Die Entscheidung über diese Ernennung obliegt jedoch einzig und allein dem Bundespräsidenten.
Obgleich dieser juristisch gesehen in seiner Entscheidung völlig frei ist, wird in der Praxis jedoch auf den Ausgang der Nationalratswahlen Rücksicht genommen und es wird der Spitzenkandidat der stimmenstärksten Partei zum Bundeskanzler ernannt.

(Quellen:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/223/Seite.320120.html
)

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