Die Steuerreform in Österreich

Zum 1. Jänner 2016 trat die Steuerreform in Kraft und die neue Regierung stellt für 2018 oder 2019 neue Reformen in Aussicht.
Wie sah die Steuerreform von 2016 aus und was hat sie gebracht, und was ist für die nächste Reform geplant? Hier erfahren Sie alles Wichtige.

Die Steuerreform von 2016

Ziel der Steuerreform, die im Jänner 2016 in Kraft trat, war es, die Steuerbelastung für den einzelnen Bürger deutlich spürbar zu senken.
Kernstück der Reform war daher die Umstrukturierung der Einkommenssteuertarifstufen von vorher drei auf sechs Tarifstufen.
Darüber hinaus wurden unter anderem folgende Änderungen vorgenommen:

  • Der Verkehrsabsetzbetrag wurde erhöht
  • Der Arbeitnehmerabsetzbetrag wurde in den Verkehrsabsetzbetrag integriert
  • Anstelle des Pendlerausgleichbetrags ist ein erhöhter Verkehrsabsetzbetrag getreten
  • Die Negativsteuer wurde erhöht und hat nach der Reform auch Gültigkeit für Pensionisten
  • Selbstständige, die aufgrund eines geringen Einkommens keine Einkommenssteuer zahlen, werden über eine erhöhte Geringfügigkeitsgrenze der Sozialversicherung entlastet
  • Der Kinderfreibetrag wurde verdoppelt
  • Im Falle einer Steuergutschrift erfolgt eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung
  • Sonderausgaben wie Kirchenbeiträge, Spenden oder Beiträge für den Nachkauf von Versicherungszeiten werden bei der Veranlagung automatisch berücksichtigt und müssen dem Finanzamt nicht mehr im Rahmen der Steuererklärung bekannt gegeben werden
  • Die Kapitalertragssteuer wurde erhöht
  • Die Mietzinsbeihilfe wurde abgeschafft
  • Der Landarbeiterfreibetrag wurde abgeschafft
  • Die Immobilienertragssteuer wurde erhöht
  • Ein Umsatzsteuersatz von 13 % für beispielsweise lebende Tiere, Futtermittel, Eintrittskarten für Sportveranstaltungen oder den Ab-Hof-Verkauf von Wein wurde eingeführt. In einigen Fällen erhöht sich damit der bisherige Umsatzsteuersatz von 10 % oder 12 %, in anderen Fällen sinkt er
  • Die Berechnung der Grunderwerbssteuer wurde erneuert
  • Das Bankgeheimnis wird durch ein zentrales Kontenregister eingeschränkt und die Banken müssen größere Kapitalabflüsse an die Behörden melden

Die neuen Tarifstufen nach der Steuerreform 2016

Viele Änderungen wurden also durch die Steuerreform auf den Weg gebracht, die größte und wichtigste war jedoch die Einführung der neuen Tarifstufen für die Einkommenssteuer.
Statt vorher vier Stufen gibt es nun insgesamt sieben Stufen, wenn man das steuerfreie Einkommen bis 11.000 €/p.A. mitrechnet.

Durch die Einkommenssteuer werden sieben einkommenssteuerpflichtige Einkommensarten besteuert:

  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieben
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • sonstige Einkünfte

Die Einkommenssteuersätze vor der Steuerreform von 2016 waren in vier Tarifstufen aufgeteilt:

  • Einkommen von 0 bis 11.000 € pro Jahr war steuerfrei
  • Einkommen von 11.0000 bis 25.000 € pro Jahr wurde mit einem Steuersatz von 36,5 % versteuert
  • Einkommen von 25.000 bis 60.000 € pro Jahr wurde mit einem Steuersatz von 43,21 % versteuert
  • Einkommen über 60.000 € pro Jahr wurde mit einem Steuersatz von 50 % versteuert

Auf diesem Gebiet haben sich durch die Steuerreform große Änderungen ergeben, die vor allem die Bürger mit geringerem Einkommen entlasten sollen.
Seit dem 1. Jänner 2016 gelten folgende sieben Tarifstufen für die Einkommenssteuer:

  • Einkommen von 0 bis 11.000 € pro Jahr ist weiterhin steuerfrei
  • Einkommen von 11.0000 bis 18.000 € pro Jahr wird mit einem Steuersatz von 25 % versteuert
  • Einkommen von 18.000 bis 31.000 € pro Jahr wird mit einem Steuersatz von 35 % versteuert
  • Einkommen von 31.000 bis 60.000 € pro Jahr wird mit einem Steuersatz von 42 % versteuert
  • Einkommen von 60.0000 bis 90.000 € pro Jahr wird mit einem Steuersatz von 48 % versteuert
  • Einkommen von 90.000 bis 1.000.000 € pro Jahr wird mit einem Steuersatz von 50 % versteuert
  • Einkommen über 1.000.000 € pro Jahr wird mit einem Steuersatz von 55 % versteuert

Für Einkommen zwischen 11.000 € und 60.000 €, die vorher in zwei Tarifstufen aufgeteilt waren, wurde eine weitere Tarifstufe hinzugefügt und die Steuerlast wurde insgesamt gesenkt.
Wer vorher beispielsweise mit einem Einkommen von 15.000 € jährlich 36,5 % Einkommensteuer zahlen musste, zahlt nach der Reform nur noch 25 % und spart so einiges an Geld ein.
Bei einem Jahreseinkommen von 30.000 €, für das vor der Reform 43,21 % Einkommenssteuer fällig wurden, müssen nach der Reform nur noch 35 % gezahlt werden, auch hier gibt es also eine große Ersparnis.
Aber auch Besserverdienende kommen zum Teil etwas besser weg durch die Reform. Statt 50 % Einkommenssteuer bei einem Einkommen über 60.000 € müssen nun nur noch 48 % gezahlt werden, 50 % werden erst ab einem Einkommen von 90.000 € jährlich fällig.
Der Spitzensteuersatz von 55 %, der für jährliche Einkünfte über 1.000.000 € gilt, ist zeitlich begrenzt und hat nur bis zum Jahr 2020 Gültigkeit.
Gerade in den höheren Einkommensklassen wird sich außerdem auch die Erhöhung der Kapitalertragssteuer bemerkbar machen, die von 25 % auf 27,5 und ebenfalls die Erhöhung der Gewinnsteuer für Immobilientransaktionen, die von 25 % auf 30 % gestiegen ist.

Wer hat am meisten von der Steuerreform profitiert?

Ziel der Steuerreform war es unter anderem, die lohnsteuerpflichtigen Bürger zu entlasten und diese Entlastung ist beim Bürger auch angekommen.
Zahlen von Statistik Austria zeigen eine Entlastung in Höhe von 4,38 Millionen Euro und durchschnittlich bedeutet das für jeden lohnsteuerpflichtigen Bürger ein Plus von 640 €.
Am meisten profitiert haben Bürger mit kleinen bis mittleren Einkommen mit jährlichen Einkünften zwischen 18.000 € und 60.000 €.
Auf diese Gruppe entfielen mit 3,4 Millionen Euro 77 % der gesamten Steuerersparnisse.
Von dem erhöhten Spitzensteuersatz in Höhe von 55 %, der für Einkommen über 1.000.000 € jährlich gilt, waren hingegen nur knapp 200 Personen betroffen. Große Mehreinnahmen wurden durch diese Erhöhung also nicht erzielt, jedoch waren sie auch nicht erwartet worden.
Durch die Steuerersparnisse der einzelnen Bürger konnte ein Ansteigen des Konsums beobachtet werden, durch den wiederum die Wirtschaft angekurbelt wurde. Ein von Kritikern der Steuerreform befürchtetes Haushaltsloch ist daher dank der wachsenden Wirtschaft nicht entstanden.

Die nächste Steuerreform -was ist geplant?

Auch die neue österreichische Regierung plant Steuerreformen, doch diese werden wohl noch bis 2019 auf sich warten lassen.
So soll die Einkommenssteuer noch weiter gesenkt werden und im Gespräch sind ein Kinderbonus in Höhe von 1.500 € sowie eine Senkung der Unternehmenssteuer.

Hinweis

Genaue Pläne sind hier jedoch noch nicht bekannt und sicher dürfte vorerst nur sein, dass im Jahr 2018 nicht mit weiteren Steuersenkungen zu rechnen ist. Wie es dann im Jahr 2019 weitergeht, bleibt abzuwarten.

Quellen:

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