Ein Einkommensnachweis wird in erster Linie von Banken bei der Vergabe von Krediten, aber auch bei der Eröffnung eines neuen Kontos verlangt. Die Bank möchte sich so von der Bonität des Kunden überzeigen und sich ein Bild über dessen finanzielle Lage machen.
Als Privatperson ist es in der Regel ausreichend, die letzten drei Gehaltsabrechnungen, eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers oder einen bestehenden Arbeitsvertrag einzureichen.
In manchen Fällen wird auch ein Jahreslohnzettel verlangt, der vom Arbeitgeber auszufüllen ist, in anderen Fällen reicht auch ein Kontoauszug, auf dem die Gehaltszahlungen der letzten drei Monate vermerkt sind.
Verfügt die Privatperson nicht über Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis, so können beispielsweise auch Unterlagen eingereicht werden, die ein regelmäßiges Einkommen aus Mietverträgen, Wertpapierabrechnungen, Zinserträgen bescheinigen. Auch der Bezug von Pensionsgeldern dient als Einkommen und kann mit den entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Diese können bei der pensionsauszahlenden Stelle angefordert werden.
Der Einkommensnachweis auf dem Wohnungsmarkt
Immer mehr Vermieter gehen inzwischen dazu über, von ihren potentiellen Mietern einen Einkommensnachweis zu fordern. Vor allem Immobilienunternehmen schauen in erster Linie auf die Zahlen, wenn es darum geht, neue Mieter zu finden. Die Miete darf auf Grundlage der oft normierten Berechnungen nicht höher als 35 % des Nettoeinkommens sein, wer 40 % oder mehr für die Miete aufwenden muss oder sich gar weigert, einen Einkommensnachweis beizubringen, fliegt gleich aus der Liste der Interessenten. Rechtlich ist diese Praktik fragwürdig, denn nur Vermieter staatlich geförderter Mietwohnungen sind berechtigt, einen Einkommensnachweis einzufordern. Doch auch wenn diese Praxis geringer verdienende Mietinteressenten eindeutig diskriminiert, ist sie weiterhin sehr verbreitet.
Der Einkommensnachweis bei Selbstständigen
Wer sein Geld mit einer selbstständigen Tätigkeit verdient, muss etwas mehr Aufwand betreiben, um einen Einkommensnachweis zu stellen. Üblicherweise müssen dazu, ob bei Bank oder dem künftigen Vermieter, die Bilanzen des letzten Jahres vorgelegt werden. Das geschieht meist in Form eines Einkommensteuernachweises des vergangenen Jahres.
Hinweis/Tipp: Liegt der Einkommensteuernachweis für das abgelaufene Jahr noch nicht vor, muss vom Steuerberater ein entsprechendes Dokument erstellt werden.