Man hat in der Regel Einkünfte unter dem Jahr, welche lohnsteuerpflichtig sind. Diese werden nachträglich veranlagt – dies kann freiwillig, zwingend oder automatisch geschehen.
Zwingende Veranlagung:
Es gibt Voraussetzungen, die erfordern, dass man zwingend eine Veranlagung vornehmen muss, wenn diese erfüllt werden. Ein Faktor, der hier berücksichtigt werden muss, ist das Einkommen. Liegt dieses nämlich über 12.000 Euro pro Jahr muss, wenn einer der im Folgenden angeführten Fälle vorliegt, eine Veranlagung zwingend erfolgen.
Die angeführten Fälle, die im Zusammenhang mit einem Jahreseinkommen von über 12.000 Euro zu einer Pflichtveranlagung führen, sind etwa, wenn es andere Einkünfte unterm Jahr gibt, die die Grenze von 370 Euro überschreiten. Aber auch, wenn man innerhalb eines Jahres zwei oder mehrere Einkünfte, die lohnsteuerpflichtig waren, bezogen hat. Selbst wenn man seine Meldepflicht im Zusammenhang mit der Pendlerpauschale oder dem Kinderbetreuungszuschuss nicht nachgekommen ist oder man zu Unrecht den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag berücksichtigt hatte, muss man eine Veranlagung vornehmen.
Freiwillige Veranlagung:
Hierunter versteht man, dass man jederzeit auch eine Veranlagung beantragen kann, auch wenn man sich grundsätzlich keiner unterziehen müsste. Hierfür gilt es die sogenannte Lohnsteuererklärung auszufüllen. Dies kann grundsätzlich bis zum Ablauf des fünften Jahres gemacht werden, also fünf Jahre in die Vergangenheit. Im Zuge dieser Lohnsteuererklärung kann man bestimmte Ausgaben, wie etwa Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen. Man kann das Formular beim zuständigen Finanzamt abgeben, dieses per Post senden oder aber auch über das Internet über den persönlichen Account online eingeben. Belege sind hierbei keine beizufügen, man sollte diese jedoch aufbewahren, da zu einer Prüfung der angegeben Beträge kommen kann.
Wie viel Geld kann man sich durchschnittlich zurückholen?
Man kann hier nur einen ungefähren Wert angeben, da die Menschen unterschiedliche Arbeitsstellen, Einkommen und Ausgaben haben. Fakt ist jedoch, dass immer noch viele keine Einkommenserklärung abgeben. Ein Durchschnittswert, den das Finanzamt 2017 herausgegeben hat, besagte, dass jeder Mensch sich durchschnittlich 270 Euro pro Jahr vom Finanzamt zurückholen kann.
Wie viel wird dem Finanzamt jährlich geschenkt, weil man keinen Steuerausgleich macht?
Es machen immer noch rund 2,5 Millionen Österreicher und Österreicherinnen keinen Steuerausgleich. Man kann diesen fünf Jahre in die Vergangenheit machen. Da so viele Menschen immer noch keine Veranlagung durchführen, bleiben jährlich rund 300 Millionen Euro an zu viel bezahlter Steuer beim Finanzamt. Man sollte sich daher, wenn man den Steuerausgleich nicht bereits gemacht hat, darüber informieren, da man sonst im Leben auch nicht Geld herschenkt. Der Antrag ist heutzutage online sehr einfach und übersichtlich durchzuführen.
Was ist der automatische Steuerausgleich und wie funktioniert dieser?
Es wurde, um den Verwaltungsaufwand der Bürger zu minimieren, eingeführt, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine automatische und antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt wird. Seit 2017 ist dies für das Jahr 2016 möglich geworden. Dadurch erhalten einige Personen unter geregelten Bestimmungen eine Steuerrückerstattung. All jene, die bis zur zweiten Jahreshälfte des Jahres 2017 noch keine Steuererklärung für das Jahr 2016 abgegeben hatten, sind davon „betroffen“. Dies wurde aber nicht nur deswegen eingeführt, weil der Verwaltungsaufwand der Steuerzahler verringert werden soll, sondern auch deswegen, dass diese die zu viel bezahlte Lohnsteuer automatisch rückerstattet bekommen.
Wie erfährt man, ob man eine Gutschrift erhalten hat?
Diese Frage ist ganz einfach zu beantworten. Man erhält in der zweiten Jahreshälfte ein Schreiben vom Finanzamt, dass die Voraussetzungen für die automatische Durchführung zum ersten Mal erfüllt worden sind. Im Weiteren wird man darum gebeten, seine Kontodaten bekannt zu geben bzw. die im Schreiben angeführten Daten zu überprüfen und allfällige Änderungen bekanntzugeben. Stimmen alle Daten, so muss man grundsätzlich keine weiteren Schritte vornehmen, da die Gutschrift im weiteren Verlauf innerhalb von zirka fünf bis sechs Wochen nach Erhalt des Schreibens auf das angegebene Konto überwiesen werden. Wenn kein Konto angegeben ist, kann man dies entweder nachholen und seine Kontoverbindung bekanntgeben.
Es besteht jedoch aber auch die Möglichkeit, auf die automatische Arbeitnehmerveranlagung zu verzichten. Dies kann deswegen der Fall sein, weil man etwa noch andere Abzugsposten hat, die in der automatischen Arbeitnehmerveranlagung noch nicht berücksichtigt wurden und man diese dann selbst in seiner Steuererklärung angeben und geltend machen will. Die Bekanntgabe der (neuen) Kontodaten kann entweder persönlich beim Finanzamt, per Post oder über den Online-Zugang erfolgen. Hat man die antragslose, automatische Arbeitnehmerveranlagung bereits einmal durchgeführt, so erhält man in weiterer Folge kein Informationsschreiben mehr, sondern sogleich den Bescheid. Will man eine höhere Gutschrift geltend machen, weil manche Kosten nicht berücksichtigt wurden, so kann man dies ganz einfach durch eine eigene Abgabe einer Erklärung machen.
Wann erfolgt eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung?
Eine solch automatische Arbeitnehmerveranlagung kann dann erfolgen, wenn man bis Ende Juni keine Veranlagung für das Vorjahr vorgenommen hat. Außerdem kann dieser durchgeführt werden, wenn man auf Grund der Akten annehmen kann, dass im betreffenden Vorjahr ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen wurden, außerdem auch dann, wenn die Veranlagung zu einer Steuergutschrift führen würde.
Zusammenfassend kann man sagen, dass sich das Durchführen einer Arbeitnehmerveranlagung in der Regel durchaus bewährt, da man sich auf diese Weise einiges an Geld vom Finanzamt zurückholen kann. Und dies kann man für die letzten fünf Jahre tun.
Weitere Informationen zum Lohnsteuerausgleich in Österreich: