Bruttogehalt, Nettogehalt, Steuer-und Sozialversicherungsbeiträge, Lohnnebenkosten – all diese Begriffe sorgen immer wieder für Verwirrung bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Was ist was und was genau sind eigentlich die Lohnnebenkosten und wer muss sie bezahlen?
Die Lohnnebenkosten fallen für den Arbeitgeber an und werden auch als indirekte Arbeitskosten oder als indirekte Personalzusatzkosten bezeichnet.
Sie müssen vom Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn bezahlt werden und beinhalten unter anderem die Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung.
Im Einzelnen sind folgende Posten in den Lohnnebenkosten enthalten:
- Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung
- Kommunalsteuer
- Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse
- Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
Hinzu kommen branchenbedingt Abgaben für eine Schlechtwetterentschädigung und gegebenenfalls ein Nachtschwerarbeiterbeitrag.
Auch die Entlohnung des Arbeitnehmers im Urlaub, an Feiertagen und im Krankheitsfall zählen zu den Lohnnebenkosten des Arbeitgebers.
In dem Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung, der mit über 20 % vom Bruttobezug den größten Teil der Lohnnebenkosten ausmacht, sind die Abgaben zur Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pensionsversicherung und zur Arbeitslosenversicherung enthalten sowie ein Zuschlag zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, die Arbeiterkammerumlage und der Wohnbauförderungsbeitrag. Wie auch bei den Abzügen vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers machen die Sozialabgaben bei den Lohnnebenkosten also den größten Teil aus.
Die Höhe der Lohnnebenkosten
Auch wenn die einzelnen Posten, die in den Lohnnebenkosten enthalten sind, festgeschrieben sind, variiert die Höhe der Lohnnebenkosten, die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer gezahlt werden müssen, im Einzelfall.
Grund dafür sind zum einen die Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag, die von Bundesland zu Bundesland verschieden sind und zum anderen die in Österreich gebräuchliche Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten.
Arbeitnehmer, die im kaufmännischen Bereich, im Büro oder sonstigen höheren Diensten tätig sind haben als Angestellte einen Anspruch auf einen höheren Arbeitnehmeranteil bei den Sozialversicherungsbeiträgen als die Arbeiter, zu denen neben Arbeitnehmern, die einfache manuelle Hilfsarbeiten ausführen auch qualifizierte Facharbeiter mit mehrjähriger Ausbildung zählen.
In konkreten Zahlen sieht das mit Stand Januar 2015 so aus:
Arbeitgeberanteil in % für Angestellte / Arbeiter
- Krankenversicherung 3,83 % / 3,70 %
- Unfallversicherung 1,3 %/ 1,3 %
- Pensionsversicherung 12,55 % / 12,55%
Ein deutlicher Unterschied ist also bei der Krankenversicherung zu erkennen, die für Arbeiter wie Angestellte mit 7,65 % vom Bruttogehalt zu Buche schlägt, im Fall der Angestellten übernimmt der Arbeitgeber jedoch einen größeren Teil.
Darüber hinaus fallen die Kommunalsteuer, der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag erst ab einer gewissen Bruttolohnhöhe an und auch für ältere Arbeitnehmer gelten mitunter andere Berechnungen.
Lohnnebenkosten in Österreich im europäischen Vergleich
Insgesamt belaufen sich die Lohnnebenkosten in Österreich im Januar 2015 auf 36 %, das bedeutet auf 100,-€ Bruttolohn entfallen zusätzliche 36,- € Lohnnebenkosten.
Im europäischen Vergleich liegt Österreich damit zusammen mit Estland, Spanien und der Slowakei auf Rang 8, was die Höhe der Lohnnebenkosten angeht.
Höhere Lohnnebenkosten gibt es nur noch in
- Frankreich 47 %
- Schweden 46 %
- Belgien 44 %
- Litauen 41 %
- Italien 39 %
- Tschechien 37 %
Das Nachbarland Deutschland liegt mit 28 Euro Lohnnebenkosten auf Rang 15 und damit unter dem europäischen Schnitt von 31 %, den Österreich deutlich überschreitet.
Allerdings kostet eine Arbeitsstunde in Deutschland im Durchschnitt 31,80 €, in Österreich mit nur 10 Cent Unterschied 31,70 €. Während der Preis für eine Arbeitsstunde für den Verbraucher in Deutschland und Österreich also nahezu gleich ist, kostet die Arbeitsstunde den österreichischen Arbeitgeber um einiges mehr als den deutschen Unternehmer.
Ein Rechenbeispiel
Vor allem für angehende Unternehmer ist es wichtig, die anfallenden Lohnnebenkosten im Vorfeld möglichst genau zu kennen, um mit den richtigen Zahlen kalkulieren zu können. Mit den Bruttogehältern allein zu kalkulieren wäre fatal und würde in vielen Fällen schnell einen Strich durch die Rechnung des neugegründeten Unternehmens machen.
Zur Berechnung der Lohnnebenkosten gibt es im Internet zahlreiche Online-Tools. Diese sollten jedoch nur für einen groben Überblick herangezogen werden, zur Aufstellung eines detaillierten Finanzierungsplans bedarf es auf jeden Fall der Dienste eines professionellen Steuer- oder Unternehmensberaters.
Ein Onlineprogramm ist niemals in der Lage, alle im Einzelfall relevanten Daten wie Freibeträge etc. zu erheben und liefert daher immer nur einen groben Überblick über die zu erwartenden Kosten.
Ein grober Überblick, errechnet von dem Lohnnebenkostenrechner auf www.siart.at könnte demnach etwa so aussehen:
Bei einem Monatsbezug des Arbeitnehmers von 3.500,-€ Brutto, die sich mit den Sonderzahlungen Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld auf ein Bruttojahresgehalt von 49.000 Euro aufrechnen, fallen für den Arbeitgeber monatlich zusätzliche Lohnnebenkosten von 1259€ an. Auf das Jahr gerechnet kostet der Arbeitnehmer also zusätzlich zum Bruttoarbeitslohn von 49.000€ weitere 15.111€.
Die Selbstkosten pro Leistungsstunde liegen dabei für den Arbeitgeber bei 38,73€
Anhand dieser Zahlen wird schnell deutlich, wie fatal es wäre, gerade als Neugründer eines Unternehmens die Lohnnebenkosten in der Kalkulation zu vernachlässigen.
Bedeutung der Lohnnebenkosten für Arbeitnehmer
Die Höhe der vom Arbeitgeber zu zahlenden Lohnnebenkosten ist gesetzlich festgelegt und ist daher nie Gegenstand tariflicher oder arbeitsrechtlicher Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie richtet sich in ihrer Höhe prozentual nach dem monatlichen Bruttoverdienst und sorgt für eine Aufteilung vor allem der Sozialabgaben zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auch in der Steuererklärung des Arbeitnehmers spielen die vom Arbeitgeber zu entrichtenden Abgaben keine Rolle.
Bedeutsam werden die hohen Lohnnebenkosten jedoch auch für Arbeitnehmer im Hinblick auf Ihre Bedeutung für Österreich als Wirtschaftsstandort und damit auch im Hinblick auf die Konjunktur und die Lage auf dem Arbeitsmarkt.
Vielfach werden die in Österreich im europäischen Vergleich durchaus hoch angesetzten Lohnnebenkosten als „wirtschaftlicher Standortkiller“ bezeichnet und Politiker sowie Arbeitgeberverbände fordern eine deutliche Senkung der Kosten.
Quellen:
www.hauptverband.at
http://kurier.at/wirtschaft/hohe-lohnnebenkosten-als-standortkiller/116.095.657