Die Haftpflichtversicherung in Österreich

Wer einen Schaden verursacht, muss dafür haften und das kann unter Umständen sehr teuer werden. Verschiedene Haftpflichtversicherungen schützen vor hohen Schadenersatzforderungen, die durch eigenes Fehlverhalten verursacht werden können. Lesen Sie hier alles, was Sie rund um die Haftpflichtversicherung wissen müssen

Was ist eine Haftpflichtversicherung?

Haftpflichtversicherungen versichern den Versicherungsnehmer vor den unterschiedlichsten Schadensersatzansprüchen Dritter.

Die Haftpflichtversicherung tritt also für alle Schäden ein, für die der Versicherungsnehmer als Verursacher schadensersatzpflichtig ist. Je nachdem in welchem Lebensbereich ein Risiko versichert werden soll, gibt es entsprechend unterschiedliche Haftpflichtversicherungen.

Welche verschiedenen Haftpflichtversicherungen gibt es?

Haftpflichtversicherungen gibt es für nahezu alle Lebensbereiche. So gehören zu den klassischen Haftpflichtversicherungen beispielsweise

  • die Privathaftpflichtversicherung
  • die Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • die Kfz-Haftpflicht
  • die Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • die Produkthaftpflichtversicherung
  • verschiedene Berufshaftpflichtversicherungen

Für Privatpersonen ist sicherlich die Privathaftpflichtversicherung die wichtigste dieser Haftpflichtversicherungen. Wer ein Kraftfahrzeug führt, brauchte darüber hinaus auch eine Kfz Haftpflichtversicherung. Die anderen Haftpflichtversicherungen sind in der Regel für spezifische Berufe oder spezifische Lebenssituationen relevant.

Welche Haftpflichtversicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Gesetzlich vorgeschrieben ist vor allen Dingen die Kfz-Haftpflichtversicherung. Wer ein Kraftfahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen möchte, braucht dafür die Kfz-Haftpflicht, ohne die keine Zulassung möglich ist.

Durch die Kfz Haftpflicht wird gewährleistet, das alle Schäden, die Dritten durch das Fahrzeug entstehen, ersetzt werden, und zwar unabhängig von der finanziellen Situation des Fahrzeughalters. Im Falle eines Verkehrsunfalls kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung daher für folgende Schäden auf

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden

Die Schäden werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung jeweils bis zur Höhe der Versicherungssumme gedeckt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe der Versicherungssumme liegt für die KFZ Haftpflichtversicherung bei 7000000 EUR.

Hinweis

Hinweis: Da alle Schäden, die über diese Mindestversicherungssumme hinausgehen, von dem Unfallverursacher selbst getragen werden müssen, ist es durchaus sinnvoll, beim Abschluss einer Kfz Haftpflichtversicherung eine höhere Deckungssumme zu wählen.

Weitere gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungen sind bestimmte Berufshaftpflichtversicherungen, die unter anderem für folgende Berufsgruppen abgeschlossen werden müssen

  • Ärzte
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Architekten

Darüber hinaus sind in einigen österreichischen Bundesländern Hundehaftpflichtversicherungen eine gesetzliche Pflicht.  Zu den Bundesländern  mit einer gesetzlichen Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung gehören bislang

  • Wien
  • die Steiermark
  • Oberösterreich
Hinweis

Hinweis: Es ist nicht auszuschließen, das in Zukunft noch weitere Bundesländer die Hundehaftpflichtversicherung zu einer gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherung machen.

Welche Haftpflichtversicherungen sollte man als Privatperson abschließen?

Wird allgemein von der Haftpflichtversicherung gesprochen, ist oftmals die Privathaftpflicht gemeint und diese Privathaftpflichtversicherung ist gerade für Privatpersonen eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Die Privathaftpflichtversicherung versichert alle möglichen Schadensfälle, zu denen es im täglichen Leben kommen kann. Diese Schadensfälle sind vielfältig, denn jederzeit kann es ohne böse Absicht dazukommen, dass man beispielsweise das Eigentum Dritter beschädigt.

Stößt man versehentlich beim Besuch bei Freunden sein Weinglas um und verursacht dadurch einen Rotweinfleck auf dem teuren Sofa oder dem Teppich, so ist dies ebenso ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung, als wenn man aus Versehen einen Gegenstand vom Regal stößt und dieser dabei beschädigt wird.
Stolpert man in einem Geschäft und reißt ein Regal um, wird in dieser Schaden ebenfalls von der Haftpflichtversicherung getragen. Kommt man selbst oder beispielsweise das Kind mit dem Fahrrad ins Trudeln und beschädigte dabei ein parkendes Auto, wird auch dieser Schaden von der Privathaftpflichtversicherung getragen.

Aber nicht nur Sachschäden, auch Personenschäden werden von der Privathaftpflichtversicherung gezahlt. Wer beispielsweise mit dem Fahrrad unterwegs ist und durch eine Unaufmerksamkeit einen Fußgänger anfährt, der daraufhin stürzt und sich verletzt, kann auch diesen Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden.
Kommt es dabei schlimmstenfalls zu einer schwerwiegenden und dauerhaften Verletzung, so kann die verletzte Person beispielsweise im Fall einer permanenten Arbeitsunfähigkeit vollen Schadensersatz auch in Form einer lebenslangen Rente vom Verursacher fordern.

Und während es sich bei dem Kratzer am Auto oder dem Rotweinfleck auf dem Sofa um zwar ärgerliche, aber dennoch vergleichsweise kleine Schäden handelt, kann ein solcher Unfall für den Verursacher schnell zu einer lebenslangen Insolvenz und Pfändung führen, wenn keine Haftpflichtversicherung vorhanden ist.

Die Privathaftpflicht ist eine günstige Versicherung, die schon für weniger als 10 € im Monat für die gesamte Familie zu haben ist. Sie sollte daher für jeden zum Basis-Versicherungspaket dazu gehören, denn die Kosten für die Privathaftpflichtversicherung stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten, die auf den Verursacher eines Schadens zu kommen können, der keine Privathaftpflichtversicherung hat.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Privathaftpflichtversicherung zwar nicht, doch das sollte niemanden davon abhalten, diese wichtige Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Eine weitere Haftpflichtversicherung, auf die man auf keinen Fall verzichten sollte, ist die Tierhalterhaftpflicht.

Sie ist vor allen Dingen für die Eigentümer von Hunden und Pferden relevant. Als Halter haftet der Eigentümer immer für alle Gefahren, die von dem Tier ausgehen und er ist somit auch Schadenersatzpflichtig für alle Schäden, die von dem Tier angerichtet werden.

Läuft beispielsweise ein Hund oder ein Pferd auf die Straße und verursacht dort einen Verkehrsunfall, also ist der Halter in vollem Maße für die Schäden haftbar. Das gilt auch dann, wenn er nicht direkt schuld am Entlaufen des Tieres ist.

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung gerade für Hunde und Pferde sollte daher von jedem Tierhalter abgeschlossen werden, auch wenn sie in dem betreffenden Bundesland nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wann haftet die Haftpflichtversicherung nicht?

Die Haftpflichtversicherung kommt generell für sehr viele Schäden auf, die von dem Versicherten verursacht werden. Aber auch bei dieser Versicherung gibt es Grenzen und es gibt Konstellationen, bei denen die Haftpflichtversicherung nicht zahlt.

Dazu gehören beispielsweise

  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen. Viele Haftpflichtversicherungen schließen Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen generell aus
  • Schäden, die im Zusammenhang mit einer Gefälligkeit entstehen. Wer beispielsweise einem Freund beim Renovieren der Wohnung hilft und dabei einen Eimer Farbe umstößt, der sich dann über den teuren Perserteppich ergießt, darf oftmals nicht auf eine Regulierung durch die Haftpflichtversicherung hoffen
  • Schäden, die im eigenen Haushalt entstehen. Stößt man beispielsweise bei sich zu Hause die teure Micro-Stereoanlage des Ehepartners beim Staubwischen vom Regal, ist dies kein Fall für die Privathaftpflichtversicherung. Sie schließt in der Regel alle Schäden aus, die Personen entstehen, die im gleichen Haushalt leben. Ebenso werden oft Schäden ausgeschlossen, die nahen Angehörigen entstehen
Hinweis

Hinweis: Oftmals bieten die Versicherungen Zusatzversicherungen an, die die Konstellationen abdecken, die nicht von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt sind.

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