Den Begriff Arbeitnehmerkündigung hat sicher jeder schon einmal gehört, doch was hat es damit auf sich? Was ist der Unterschied zur normalen Kündigung? Die Antwort ist einfach:
Von einer Arbeitnehmerkündigung spricht man, wenn der Arbeitnehmer selbst das Arbeitsverhältnis kündigt.
Was Sie dabei beachten müssen, welche Fristen eingehalten werden müssen, welche Form die Kündigung haben muss und welche Konsequenzen die Arbeitnehmerkündigung beispielsweise auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, erfahren Sie hier.
Welche Form muss die Kündigung haben?
Gesetzlich ist für die Arbeitnehmerkündigung keine bestimmte Form vorgesehen. Bevor Sie kündigen, sollten Sie aber einen Blick in Ihren Dienstvertrag oder Ihren Kollektivvertrag werfen und nachschauen, ob dort eine bestimmte Kündigungsform gefordert wird.
Ist das nicht der Fall, können Sie Ihr Arbeitsverhältnis formlos schriftlich oder auch mündlich kündigen. Wichtig ist aber immer, dass die Kündigung dem Arbeitgeber auch zugeht.
Wenn Sie das Arbeitsverhältnis selbst kündigen, kündigen Sie immer schriftlich. Nur so haben Sie im Zweifelsfall einen Beweis für die Kündigung.
Welche Termine und Fristen müssen bei der Arbeitnehmerkündigung beachtet werden?
Welche Fristen bei der Kündigung eingehalten werden müssen, kommt immer ganz darauf an, welche Kündigungsfristen für das Arbeitsverhältnis gelten.
- Für Angestellte gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat, wenn nichts anderes im Dienstvertrag vereinbart wurde
- Vertraglich kann die Kündigungsfrist auf bis zu 6 Monate ausgedehnt werden
- Die Kündigungsfristen für Arbeiter sind in vielen Fällen den Branchenkollektivverträgen zu entnehmen
- Oft sind die Kündigungsfristen für Arbeiter nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt
- Ist nichts anderes vereinbart und ist kein Branchenkollektivvertrag anwendbar beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeiter 14 Tage
Der Kündigungstermin ist für Angestellte generell der Monatsletzte, für Arbeiter können sich aus den Branchenkollektivverträgen andere Kündigungstermine ergeben.
Kündigungsfrist, Kündigung, Kündigungstermin – was ist was?
Die Kündigungsfrist beginnt am Tag nach der Kündigung zu laufen. Bei mündlichen Kündigungen ist das also der Folgetag, nachdem die Kündigung dem Arbeitgeber gegenüber ausgesprochen würde, bei schriftlichen Kündigungen der Folgetag nachdem die Kündigung den Arbeitgeber erreicht hat. Kündigungstermin ist nicht etwa der Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen wurde, sondern der letzte Arbeitstag, also der Tag, an dem die Kündigung wirksam wird.
Was passiert, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird?
Wenn die Kündigungsfristen nicht eingehalten werden, wird die Kündigung zwar dennoch zum ausgesprochenen Kündigungstermin wirksam, doch eine solche fristwidrige oder terminwidrige Kündigung kann gravierende Folgen nach sich ziehen.
So kann eine termin- oder fristwidrige Kündigung beispielsweise den Verlust der Urlaubsersatzleistung aus dem laufenden Jahr oder den Verlust von Sonderzahlungen zur Folge haben.
Besteht nach der Arbeitnehmerkündigung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Ja und nein. Auch nach der Arbeitnehmerkündigung besteht generell ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, jedoch wird gegen Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz selbst kündigen, eine Sperre von mindestens vier Wochen verhängt.
Kündigt man also seine Stelle ohne gleich etwas Neues in Aussicht zu haben, muss man mindestens vier Wochen ohne Zahlungen auskommen.
Besteht nach der Arbeitnehmerkündigung die Krankenversicherung weiter?
Die Krankenversicherung bleibt nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses für 6 Wochen bestehen. Die Art der Kündigung spielt dabei keine Rolle.
Besteht bei der Arbeitnehmerkündigung ein Anspruch auf Postensuchtage?
Nein. Wird das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer gekündigt, hat dieser während der Kündigungsfrist keinen Anspruch auf bezahlte Freizeit, die zur Jobsuche genutzt werden kann.