Das müssen Sie bei einem Kredit für Lehrlinge in Österreich beachten

Lehrlinge verdienen nicht sehr viel Geld, so dass es nicht immer einfach ist, einen Kredit für Lehrlinge zu bekommen. Wie es trotzdem funktioniert und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier.

Ein Bürge kann bei der Kreditaufnahme sehr hilfreich sein

Aufgrund ihres oft geringen Einkommens sind Lehrlinge nicht gerade die Wunschkunden der Banken, wenn es an die Kreditvergabe geht. Auf der anderen Seite ist die Lehrzeit für viele junge Menschen die Zeit, in der sie ihre erste eigene Wohnung beziehen, den Führerschein machen und ein Auto kaufen möchten. Das alles kostet Geld und oftmals sind diese Wünsche nur mithilfe eines Kredits realisierbar.

Kredite für Lehrlinge werden von den Banken durchaus gewährt, jedoch bauen die Banken dabei oftmals noch auf die Unterstützung der Eltern oder anderer zahlungskräftige Unterstützer, die als Bürge für den Kredit zur Verfügung stehen.
Voraussetzung für die Kreditvergabe ist in aller Regel

  • Volljährigkeit
  • ein fester Wohnsitz in Österreich
  • ein Lehrvertrag
Hinweis
Hinweis: Sollen die Großeltern als Bürgen eingesetzt werden, muss beachtet werden, dass die Banken oft eine Altershöchstgrenze für die Bürgen setzen.

Auch ohne Bürge kann ein Kredit für Lehrlinge gewährt werden

Kann der Lehrling keinen Bürgen stellen, so kann er unter Umständen dennoch einen Kredit bekommen. Die Bedingung ist meist, dass die Kreditsumme nicht allzu hoch ist, da die Bank ihr Risiko geringhalten möchte.

Wer das Geld verwenden möchte, um etwas Konkretes wie beispielsweise ein neues Handy zu kaufen, der kann einen Händlerkredit aufnehmen und das Handy dort in Raten abzahlen.
Soll mit dem Kredit ein Auto oder die erste Wohnungseinrichtung finanziert werden, kann man sich bei der Bank auch um einen zweckgebundenen Kredit bemühen, der in geringer Höhe bessere Chancen auf Bewilligung hat als ein freier Kredit ohne Zweckbindung.

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