Beamtenpension in Österreich

Als Beamter hat man es im Ruhestand gut, denn die Beamtenpensionen fallen nicht gerade karg aus.
Doch wie hoch sind sie wirklich? Und bekommt jeder Beamte die gleiche Pension? Wie groß ist der Unterschied zur ASVG-Höchstpension und wie steht es um die Angleichung von Beamtenpension und ASVG Pension?
Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Beamtenpension in Österreich.

Bekommen alle Beamten die gleiche Pension?

Nein. Die Höhe der Pension richtet sich nach der Berufsgruppe und dem im aktiven Berufsleben erzielten Verdienst. Die Höhe der Beamtenpension variiert daher stark.

Wie hoch ist die durchschnittliche Beamtenpension?

Die durchschnittliche Beamtenpension in Österreich liegt bei etwas mehr als 3.100 € im Monat. Im Vergleich dazu schneidet die durchschnittliche Pension der ASVG-Versicherten nicht gut ab: sie liegt nur bei etwa 1.100 €.

Dabei gibt es bei der Beamtenpension deutliche Ausreißer nach oben: bei Bundesbeamten kann die Pension in seltenen Fällen bis zu 200.000 € jährlich betragen. Mit Stand Mai 2017 erhalten zwei ehemalige Bundesbeamte eine Beamtenpension in dieser Höhe. Zum gleichen Zeitpunkt erhalten 180 ehemalige Beamte Pensionen in Höhen zwischen 100.000 und 119.000 € jährlich.

Wie ist das Verhältnis zwischen Beamtenpension und ASVG Pension?

Zwischen der Beamtenpension und der ASVG Pension gibt es sehr große Unterschiede. Der Höchstsatz der ASVG Pensionen liegt bei 3.300 €, also nur wenig über der durchschnittlichen Beamtenpension in Höhe von 3.100 €.

Beamte schneiden in Sachen Pensionszahlungen also wesentlich besser ab als ASVG Versicherte und rund 40 % der Beamten streichen eine Beamtenpension ein, die über der ASVG-Höchstpension liegt.

Welche Berufsgruppen bekommen die höchste Beamtenpension?

Innerhalb der einzelnen Berufsgruppen ergeben sich sehr große Unterschiede, was die Beamtenpension angeht. Vergleicht man die Berufsgruppen, ergeben sich diese Durchschnitts-Zahlen:

  • die höchste Pension erhalten Hochschullehrer mit fast 6.000 € Pension
  • auf Platz 2 liegen Richter und Staatsanwälte mit knapp 5.700 €
  • danach folgen sonstige Beamte, die es auf gut 5.000 € Pension bringen
  • Platz vier belegen mit gut 4.500 € Beamtenpension die Schulleiter
  • Lehrer erhalten eine durchschnittliche Beamtenpension von gut 3.500 €
  • Beamte im Verwaltungsdienst erhalten im Durchschnitt eine Beamtenpension in Höhe von knapp 2.900 €
  • im militärischen Dienst gibt es Beamtenpensionen von durchschnittlich 2.600 €
  • Beamte in der Exekutive erhalten im Durchschnitt gut 2.150 €
  • die niedrigste Beamtenpension erhalten Beamte im Krankenpflegedienst mit knapp über 2.000 €

Was kostet die Beamtenpension und wie wird sie finanziert?

Anders als ArbeiterInnen und Angestellte sind Beamte nicht pensionsversichert. Der Bund fungiert für sie als Dienstgeber und er zahlt keine Pensionsversicherungsbeiträge für seine Beamten, sondern er übernimmt es stattdessen selbst, für die Altersversorgung der Beamten aufzukommen.

Im Jahr 2016 wurden 3,2 Milliarden Euro an pensionierte Bundesbeamte ausgezahlt, für pensionierte Beamte in ausgegliederten Unternehmen kamen weitere 161,3 Millionen hinzu.
1,2 Milliarden Euro flossen in die Beamtenpensionen und Witwenpensionen der Post AG.

Auf der Haben-Seite stehen dem nur 1,6 Milliarden € an Pensionsbeiträgen der Bundesbeamten entgegen.

Was hat es mit der Harmonisierung des Pensionsrechts der Beamten auf sich?

Das Pensionsrecht für Beamte wird mehr und mehr dem allgemeinen Pensionsrecht für Erwerbstätige oder Vertragsbedienstete angeglichen. In der Praxis hat das folgende Auswirkungen:

  • auf die Pension von Beamten, die vor 1955 geboren wurden, ist noch das alte Beamten-Pensionsrecht anzuwenden
  • für Beamte, deren Geburtsjahr zwischen 1955 und 1975 liegt und die vor 2005 pragmatisiert wurden, gilt die sogenannte Parallelrechnung. Das bedeutet, dass die Pension zum Teil nach dem alten Pensionsrecht für Beamte und zum Teil nach dem allgemeinen Pensionsrecht berechnet wird.

Die Aufteilung richtet sich dabei nach dem Anteil der Dienstjahre vor 2005

  • für Beamte, die nach 1976 geboren wurden oder die nach 2005 pragmatisiert wurden, gelten bei der Pensionsberechnung die gleichen Vorschriften wie für Vertragsbedienstete

Wie hoch ist das Durchschnittsalter bei Pensionsantritt?

Das Pensionsantrittsalter bei Bundesbeamten steigt seit Jahr 2005 stetig an. Von 2015 auf 2016 stieg es um 6 Monate auf 61,7 Jahre. Im Vergleich dazu lag es im Jahr 2005 bei 57,2 Jahren, dem niedrigsten Stand seit 1997.

Dafür sind die Neupensionierungen, die in den Jahren 2014 und 2015 bei 1.889 beziehungsweise 1.699 lagen, im Jahr 2016 auf 2.531 angestiegen.
Damit sind sie noch weit entfernt von den Rekordzahlen von 2003 mit 6.987 Neupensionierungen und den Neupensionierungen im 3.000er und 4.000er Bereich aus den Jahren 2010 bis 2013, doch in den kommenden Jahren ist aufgrund der Altersstruktur der Bundesbeamten wieder mit steigenden Zahlen bei den Neupensionierungen zu rechnen.

Nach Berufsgruppen sortiert lag das höchste Pensionsantrittsalter 2016 mit 62,9 Jahren bei den Richtern und Staatsanwälten, das niedrigste mit 59,3 Jahren bei den Beamten im Exekutivdienst.

Hinweis
Auffällig ist, dass Frauen oft deutlich weniger Beamtenpension bekommen als männliche Beamte. Am auffälligsten ist diese Differenz bei den Hochschullehrern, wo Frauen über 2.000 € weniger bekommen als die Männer (im Schnitt 5.972,50 bei den Männern und 3.631,60 bei den Frauen).
Im weiblich dominierten Pflegedienst hingegen erhalten weibliche Beamte eine höhere (2.542,90 €) Pension als männliche (2.064,20 €)

Quellen:

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