Der Begriff Kindergeld steht in Österreich sowohl für die Familienbeihilfe, die für jedes Kind gezahlt wird, als auch für das Kinderbetreuungsgeld, das den Eltern während der Karenz gezahlt wird. Lesen Sie hier alles, was Sie rund um das Kindergeld in Österreich wissen müssen: in welcher Höhe es ausgezahlt wird, wer Anspruch darauf hat und wie Sie es beantragen können.
Die Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe ist das klassische Kindergeld, das unabhängig vom Einkommen der Eltern für alle Kinder bis maximal zum 24.Lebensjahr gezahlt wird. Die Familienbeihilfe wird monatlich ausgezahlt und die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Alter des Kindes.
So erhalten mit Stand Jänner 2018
- Kinder bis zum Alter von 3 Jahren 114,40 €
- Kinder ab 3 Jahren 121,90 €
- Kinder ab 10 Jahren 141 Euro 50
- Kinder ab 19 Jahren 165 Euro 10
Hinweis: Die Bemessungsgrenze liegt dabei jeweils in dem Monat, in dem das Kind das genannte Alter erreicht. Wird ein Kind beispielsweise am 25. Jänner drei Jahre alt, wird das Kindergeld für Kinder ab 3 Jahren ab dem Monat Jänner gezahlt.
Für Kinder über 18 Jahren besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen liegen beispielsweise vor, wenn die Kinder sich in einer Berufsausbildung oder im Studium befinden. Die Familienbeihilfe wird außerdem für Zeiten gezahlt, die zwischen der Matura und dem Antritt von Präsensdienst, Zivildienst oder Ausbildungsdienst liegen und für die Zeiten, die zwischen dem Ende des Präsenzdienstes Zivildienstes oder Ausbildungsdienstes und dem Beginn einer Ausbildung liegen.
Hinweis: Befinden sich Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht in einer Ausbildung oder haben sie diese bereits abgeschlossen, haben sie keinen Anspruch mehr auf Familienbeihilfe. Das gilt auch für den Fall, dass die Kinder arbeitslos und entsprechend beim Arbeitsmarktservice gemeldet sind.
Welche weiteren Leistungen gibt es neben der Familienbeihilfe?
Für Familien mit mehr als einem Kind gibt es zusätzliche Leistungen.
Familien, die mehr als ein Kind haben, erhalten zusätzlich
- bei zwei Kindern monatlich 7,10 € pro Kind (14,20 € )
- bei drei Kindern monatlich 17,40 € pro kind (52,20 €)
- bei vier Kindern 26,50 € monatlich pro Kind (106 Euro)
- bei fünf Kindern monatlich 32 € pro Kind (160 €)
- bei sechs Kindern 35,70 € monatlich pro Kind (214,20 €)
- ab sieben Kindern 52 € monatlich pro Kind (364 €)
Hinweis: Lohnsteuerpflichtig Beschäftigte erhalten zusätzlich zur Familienbeihilfe den Kinderabsetzbetrag in Höhe von 58,40 € im Monat pro Kind. Hinzu kommen außerdem für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren im September jeweils 100 € Schulstartgeld.
Wer hat Anspruch auf die Familienbeihilfe?
Anspruch auf die Familienbeihilfe haben alle Familien mit Kindern, die ihren Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Voraussetzung für die Gewährung von Familienbeihilfe ist, dass das Kind oder die Kinder, für die die Leistungen beantragt werden, mit dem Antragsteller in einem gemeinsamen Haushalt leben. Als getrennt lebender oder geschiedener Elternteil, der nicht mit den Kindern im gemeinsamen Haushalt lebt, besteht also kein Anspruch auf Familienbeihilfe.
Neben österreichischen Staatsbürgern haben außerdem
- EU Staatsbürger und Schweizer Staatsbürger
- Staatsangehörige anderer Länder mit einem dauerhaften Aufenthaltstitel für Österreich
- Anerkannte Flüchtlinge
- Aufenthaltsberechtigte, denen durch das Asylgesetz besonderer Schutz gewährt wird
- Subsidiär Schutzberechtigte, die erwerbstätig sind und keine Grundversorgung beziehen
Anspruch auf Familienbeihilfe.
Wann wird eine erhöhte Familienbeihilfe gezahlt?
Eine erhöhte Familienbeihilfe in Höhe von 152,09 € monatlich wird für Kinder gezahlt, die eine erhebliche Behinderung aufweisen. Um die erhöhte Familienbeihilfe zu beantragen, muss das Ausmaß der Behinderung nachgewiesen werden ebenso wie die Unfähigkeit des Kindes, sich dauerhaft selbst zu versorgen.
Wie wird die Familienbeihilfe beantragt?
Familienbeihilfe muss nicht gesondert beantragt werden. Sie wird mit der Geburt eines Kindes automatisch und ohne Antragstellung gewährt. In der Regel wird sie an den haushaltsführenden Elternteil, zumeist die Mutter, ausbezahlt.
Was ist das Kinderbetreuungsgeld?
Das Kinderbetreuungsgeld wird in Österreich mitunter ebenfalls als Kindergeld bezeichnet.
Anders als die Familienbeihilfe wird das Kinderbetreuungsgeld nur für die Zeit der Elternkarenz gezahlt. Diese Karenz kann für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten direkt anschließend an den acht Wochen andauernden Mutterschutz bis hin zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden. Beide Elternteile haben Anspruch auf die Karenz und damit auch auf das Kinderbetreuungsgeld. Voraussetzungen für die Beantragung der Elternkarenz und des Kinderbetreuungsgeldes sind
- dass das betreffende Elternteil im selben Haushalt lebt wie das zu betreuende Kind
- dass für das betreffende Kind Familienbeihilfe gewährt wird
- dass die gesetzlichen Meldefristen bezüglich der Karenz eingehalten werden
- dass der beantragende Elternteil Beamter, Vertragsbediensteter, Dienstnehmer oder Heimarbeiter ist.
Freie Dienstnehmer haben keinen Anspruch auf die Elternkarenz und damit auch nicht auf das Kinderbetreuungsgeld
In welcher Höhe wird das Kinderbetreuungsgeld ausgezahlt?
Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes richtet sich nach der Bezugsdauer. Generell lässt sich sagen, dass der monatliche Betrag des Kinderbetreuungsgeldes umso höher ist, je kürzer die Leistung bezogen wird.