Wer als Arbeitgeber genau wissen möchte, was ihn die Beschäftigung eines Mitarbeiters kostet, der kann dies mit einem Lohnkostenrechner schnell und einfach herausfinden.
Welche Kosten errechnet der Lohnkostenrechner?
Dienstgeber zahlen ihren Dienstnehmern ein monatliches Bruttoentgelt, doch darüber hinaus kommen noch weitere Kosten auf den Dienstgeber zu. So muss beispielsweise ein Teil der Kosten der Sozialversicherung für den Dienstnehmer vom Dienstgeber gezahlt werden.
Die Kosten, die dem Dienstnehmer durch die Beschäftigung eines Mitarbeiters entstehen, gehen also über den gezahlten Bruttolohn hinaus und mit einem Lohnkostenrechner lassen sich die Gesamtkosten leicht berechnen. Dazu muss der Dienstgeber unter anderem folgende Informationen in den Lohnkostenrechner eintragen
- das monatliche oder jährliche Bruttoeinkommen des Mitarbeiters
- die Beitragsgruppe
- das Bundesland
- Informationen zu Sachbezügen und lohnsteuerfreien Bezügen
- die Anzahl der Kinder des Mitarbeiters
Der Lohnkostenrechner berechnet basierend auf diesen Angaben nun die Lohnnebenkosten. Dazu gehören
- Kommunalsteuer
- Kosten für die betriebliche Vorsorgekasse
- Kosten für den Familienlastenausgleichsfonds
- der Dienstgeberbeitrag
- Sozialversicherungsbeiträge
In welcher Höhe kommen Lohnnebenkosten auf den Dienstgeber zu?
Die Lohnnebenkosten sind in der Höhe nicht statisch, sondern werden jeweils prozentual am Bruttoeinkommen bemessen. So werden unter anderem folgende Lohnnebenkosten fällig:
- 12, 2 % für die Pensionsversicherun
- 3 % für die Arbeitslosenversicherun
- 3, 8 % für die Krankenversicherun
- 0,5 % für den Wohnbauförderungsbeitrag
Was müssen Sie bei der Nutzung eines Lohnkostenrechner beachten?
Mit Hilfe eines Lohnkostenrechners können Sie sich als Dienstgeber sehr gut einen Überblick darüber verschaffen, welche Lohnnebenkosten bei der Beschäftigung eines Mitarbeiters auf Sie zukommen. Dabei müssen Sie jedoch beachten, dass es sich bei den errechneten Ergebnissen immer nur um unverbindliche Annäherungswerte handelt. Maßgeblich für die tatsächlich zu zahlenden Lohnnebenkosten sind immer nur die Berechnungen des zuständigen Finanzamts.
(Quellen:
Lohnkostenrechner: Brutto Netto Rechner für Arbeitgeber 2018
)