So berechnen Sie mit dem Arbeitslosengeldrechner Ihr Arbeitslosengeld

Wer seine Arbeit verliert, der verliert damit auch seine finanzielle Existenzgrundlage. Um dennoch in der Zeit der Arbeitslosigkeit für die Existenzsicherung zu sorgen, haben Arbeitslose Anspruch auf Arbeitslosengeld. Lesen Sie hier, wie Ihnen ein Arbeitslosengeldrechner hilft, Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld selbst zu berechnen.

Was ist ein Arbeitslosengeldrechner?

Mit einem Arbeitslosengeldrechner können Sie in wenigen Schritten berechnen, wie viel Arbeitslosengeld Ihnen im Fall einer Arbeitslosigkeit zustehen würde. Dazu müssen Sie unter anderem folgende Angaben machen

  • seit wann besteht die Arbeitslosigkeit
  • wie hoch war Ihr durchschnittliches Monatseinkommen vor der Arbeitslosigkeit
  • besteht ein Anspruch auf Familienzuschlag, weil beispielsweise minderjährige Kinder versorgt werden müssen

Anhand dieser Angaben berechnet der Arbeitslosengeldrechner die ungefähre Höhe des Arbeitslosengeldes.

Hinweis
Hinweis: Das Ergebnis des Arbeitslosengeldrechners stellt immer nur ein ungefähres Ergebnis dar. Die konkrete Höhe des Arbeitslosengeldes, dass Sie im Fall einer Arbeitslosigkeit ausgezahlt bekommen, wird vom Arbeitsmarktservice Österreich berechnet.

Unter welchen Voraussetzungen wird Arbeitslosengeld gezahlt?

Um Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen Sie einige Kriterien erfüllen. So müssen Sie

  • arbeitsfähig
  • arbeitswillig
  • arbeitslos

sein, um die Leistungen beziehen zu können.
Darüber hinaus muss beim ersten Bezug von Arbeitslosengeldeine Mindestdauer von 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten zwei Jahre nachgewiesen werden. Wird das Arbeitslosengeld zum wiederholten Male beantragt, müssen 28 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 12 Monate vor der Antragstellung nachgewiesen werden.

Hinweis
Hinweis: Bei unter 25jährigen reicht es aus, wenn bei der erstmaligen Beantragung von Arbeitslosengeld 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 12 Monate nachgewiesen werden können.

Wie lange wird das Arbeitslosengeld gezahlt?

Arbeitslosengeld wird in der Regel für eine Dauer von 20 Wochen gezahlt.
Können zum Zeitpunkt der Beantragung des Arbeitslosengeldes 156 oder mehr Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung nachgewiesen werden verlängert sich die Dauer der Zahlung automatisch auf 30 Wochen.
Unter bestimmten Umständen kann die Zahlung noch weiter verlängert werden.
• Arbeitslose, die älter als 40 Jahre sind und innerhalb der letzten 10 Jahre 312 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen können, erhalten das Arbeitslosengeld für eine Dauer von 39 Wochen
• Arbeitslose, die älter als 50 Jahre sind und innerhalb der letzten 15 Jahre 468 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen können, erhalten das Arbeitslosengeld für 52 Wochen

Hinweis
Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen wie beispielsweise im Rahmen von Schulungsmaßnahmen oder nach Abschluss einer beruflichen Maßnahme der Rehabilitation kann das Arbeitslosengeld auch noch länger gezahlt werden.

Wo und wie wird Arbeitslosengeld beantragt?

Arbeitslosengeld in Österreich wird beim Arbeitsmarktservice AMS beantragt.
Wer von Arbeitslosigkeit bedroht ist, sollte sich möglichst bereits bei Bekanntwerden des drohenden Jobverlusts beim Arbeitsmarktservice AMS arbeitssuchend melden.
Nach Ende des Dienstverhältnisses muss eine Arbeitslosigkeitsmeldung beim Arbeitsmarktservice erfolgen. Dies kann innerhalb von 10 Tagen sowohl telefonisch als auch postalisch oder online erfolgen, wenn Sie sich bereits zuvor arbeitssuchend gemeldet haben.
Haben Sie sich nicht im Vorfeld arbeitssuchend gemeldet, muss am ersten Tag der Arbeitslosigkeit eine persönliche Vorsprache in der regionalen Geschäftsstelle des AMS erfolgen.
Das Arbeitslosengeld wird nach der Meldung der Arbeitslosigkeit persönlich in der regionalen Geschäftsstelle des AMS beantragt.

(Quellen:
https://www.online-rechner.at/arbeitslosengeld
)

Rate this post