Alle Informationen rund um die Autoversicherung in Österreich

Für das Auto gibt es verschiedene Versicherungen, wie beispielsweise die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung oder eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Lesen Sie hier alles, was Sie rund um das Thema Autoversicherung in Österreich wissen müssen.

Welche Versicherungen für das Auto sind in Österreich Pflicht?

In Österreich müssen alle Autos, die für den Straßenverkehr zugelassen werden, eine Haftpflichtversicherung aufweisen. Diese Haftpflichtversicherung, die neben Autos auch für alle anderen Kraftfahrzeuge wie beispielsweise für Motorräder gilt, ist eine Pflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist.

Anders verhält es sich mit den ebenfalls für das Auto erhältlichen Kaskoversicherungen. Bei diesen Versicherungen handelt es sich um freiwillige Zusatzversicherungen, die der Fahrzeughalter abschließen kann, aber nicht muss.

Hinweis

Hinweis: In manchen Fällen, vor allen Dingen bei Leasingfahrzeugen, aber mitunter auch bei Dienstwagen oder anderen Fahrzeugen, die nicht im Eigentum des Nutzers stehen, wird im Nutzungsvertrag der Abschluss einer Vollkaskoversicherung gefordert. In diesen Fällen handelt es sich jedoch um eine rein privatrechtliche Vertragsvereinbarung, nicht um eine gesetzliche Verpflichtung wie bei der Haftpflichtversicherung.

Welche Schäden werden von der haftpflichtversicherung für Autos getragen?

Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für ein Auto trägt die Kosten für alle Schäden, die Dritten durch das Auto entstehen. Als klassische Haftpflichtversicherung kommt sie also für alle Schäden auf, für die der Versicherungsnehmer haftbar gemacht werden kann. So trägt die gesetzlich vorgeschriebene Autoversicherung

  • Sachschäden beispielsweise an anderen Fahrzeugen
  • Vermögensschäden
  • Personenschäden

Voraussetzung für eine Entschädigung durch die Autoversicherung ist, dass die entstandenen Schäden durch das Auto verursacht wurden.

Hinweis

Hinweis: In der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung besteht eine gesetzliche Mindestversicherungssumme von 7.000.000 €. Es ist jedoch auch möglich, eine Autoversicherung mit einer höheren Versicherungssumme abzuschließen.

Wer muss die Autoversicherung abschließen?

Die gesetzlich vorgeschriebene Autoversicherung wird vom Halter des Fahrzeugs abgeschlossen. Der Halter des Fahrzeugs muss dabei nicht zwingend der Eigentümer sein.
Eigentümer des Fahrzeugs ist derjenige, der das Fahrzeug mit einem gültigen Kaufvertrag gekauft und bezahlt hat. Halter eines Fahrzeugs hingegen ist derjenige, der das Fahrzeug angemeldet hat. So können beispielsweise Eltern einem volljährigen Kind ein Auto zur Verfügung stellen, das im Besitz der Eltern bleibt, jedoch von dem Kind als Halter angemeldet wird. Alternativ ist es  auch möglich, dass gerade Fahranfänger das eigene Auto von den Eltern als Zweitwagen anmelden lassen.

Hinweis

Hinweis: Lassen Fahranfänger das eigene Auto von den Eltern anmelden, die in diesem Fall auch die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abschließen, können sie viel Geld einsparen, da die Versicherungskosten für Fahranfänger deutlich höher sind.

Wer darf das versicherte Auto fahren?

Die gesetzlich vorgeschriebene Autoversicherung ist immer an das Auto und nicht an den Fahrer gebunden. So darf theoretisch jeder, der das Einverständnis des Halters hat und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, das Auto fahren, ohne dass der Versicherungsschutz davon beeinträchtigt wird.

Wird durch das Auto ein Schaden verursacht, so ist der Halter beziehungsweise dessen Autoversicherung immer der erste Ansprechpartner für den Geschädigten.

Hinweis

Hinweis: Kommt es zu einem Schadensfall und war der Fahrzeughalter selbst nicht der Fahrer, so kann es unter Umständen vorkommen, dass auch auf den Fahrer Schadensersatzforderungen zu kommen.

Was hat es mit den Schadensfreiheitsklassen der Autoversicherung auf sich?

Die Kosten für die Autoversicherung ergeben sich unter anderem durch die Schadensfreiheitsklasse des Versicherers.

Wird zum ersten Mal eine Autoversicherung in Anspruch genommen, starten die Versicherungsnehmer in der Schadensfreiheitsklasse 9.
Sie entspricht in dem Bonus-Malus-System, an das die Schadensfreiheitsklassen geknüpft sind, einem Wert von 100 %. Insgesamt reichen die Schadensfreiheitsklassen von der Stufe 0 als bester Stufe bis zur Stufe 18 als schlechtester Stufe.

Die Versicherungspolicen weisen jeweils bestimmte Zeiträume auf, anhand derer eine Herauf- beziehungsweise Herunterstufung in der Schadensfreiheitsklasse vorgenommen wird. Wer also in dem entsprechenden Zeitraum unfallfrei fährt, steigt am Ende des Zeitraums in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse ab.

Wer jedoch einen Unfall verursacht, der rückt in eine höhere Schadensfreiheitsklasse auf.

Mit der höheren beziehungsweise niedrigeren Schadensfreiheitsklasse sind jeweils entsprechende Preisnachlässe oder Prämienerhöhungen verbunden.

Hinweis

Hinweis: Zusätzlich zu der Stufe 0 bieten einige Versicherer weitere Bonusstufen an, die mit Minuszahlen wie -1, -2. -3 et cetera bezeichnet werden. Manchmal werden diese zusätzlichen Bonus Stufen auch als Doppelnull bezeichnet.

Wie funktioniert das Bonus Malus System?

Das Bonus Malus System der Haftpflichtversicherung für Autos belohnt das unfallfreie Fahren.

Wer zum ersten Mal ein Auto anmeldet, beginnt in der Regel mit der Schadensfreiheitsklasse 9.

Von 18 möglichen Schadensfreiheitsklassen steht diese Klasse genau in der Mitte und entspricht einer Versicherungsprämie von 100%.

Die Versicherungen setzen nun sogenannte Beobachtungszeiträume fest, die meist ein Jahr lang andauern. Wer innerhalb dieses Zeitraums unfallfrei fährt und somit keine Leistungen von der Versicherung bezieht, kommt automatisch in die Schadensfreiheitsklasse 8 und profitiert dort von einem Preisnachlass, der in der Regel etwa 5 % beträgt.

In der Schadensfreiheitsklasse 8 müssen anstatt 100% Versicherungsprämie also nur noch 95% gezahlt werden. Mit jedem weiteren unfallfreien Beobachtungszeitraum rutscht man so immer eine Stufe tiefer und profitiert von weiteren Prämiennachlässen, bis man auf der Stufe Null angelangt ist, wo in der Regel nur noch 50% der Versicherungsprämie fällig sind.

 

Kommt es jedoch zu einem Unfall und die Versicherung wird in Anspruch genommen, so steigt derjenige in der Schadensfreiheitsklasse auf. Dadurch verteuert sich auch automatisch die Versicherungsprämie. Folgt auf einen Versicherungsfall wieder ein unfallfreier Beobachtungszeitraum, sinkt die Schadensfreiheitsklasse wieder um eine Stufe ab. Mit jedem weiteren Unfall steigt sie jedoch wieder an. Wer also so viele Unfälle baut, dass er letztendlich in der Schadensfreiheitsklasse 18 landet, für den wird die Autoversicherung zum richtig teuren Vergnügen. In der Regel sind die Preiserhöhungen, die mit der Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse einhergehen, auch deutlich höher als die Preisnachlässe, die beim Wechsel in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse gewährt werden.

Hinweis

Hinweis: Besonders hohe Versicherungsprämien werden für Fahranfänger fällig. Aufgrund der fehlenden Fahrpraxis und des oft noch vorhandenen jugendlichen Leichtsinns, starten die Versicherungstarife für Fahranfänger bei bis zu 240%.  Erst 3 Jahre nach dem Führerscheinerwerb sinken die Prämien für Fahranfänger und nähern sich den Normaltarif an.

Was versteht man unter einem Freischaden?

Als Freischaden wird ein Schadensfall bezeichnet, der nicht unmittelbar zu einer Hochstufung in eine höhere Schadensfreiheitsklasse führt. Diese Freischäden werden oftmals Versicherungsnehmern in der Stufe 0 oder besser gewährt, die entsprechend jahrelang unfallfrei gefahren sind.

Welche anderen Faktoren spielen eine Rolle bei den Tarifkosten der Autoversicherung?

Die Schadensfreiheitsklasse ist nicht der einzige Faktor, an dem sich die Tarifkosten für die Autoversicherung berechnen.

  • Eine Rolle spielen auch die Motorleistung sowie das Alter und der Typ des Autos.
  • Aus diesen Faktoren wird eine Versicherungsprämie errechnet, die auf der Motorisierung des Autos basiert und nicht vermindert werden kann. Hinzu kommt außerdem die Versicherungssteuer für die Haftpflichtversicherung.
  • Die Kosten der Basistarife variieren außerdem unter anderem auch in Hinblick auf die jeweilige Versicherungssumme. So sind Tarife, die lediglich die gesetzlich geforderte Mindestversicherungssumme von 7 Millionen Euro abdecken, günstiger als Tarife mit höheren Versicherungssummen.

Wie lässt sich bei der Autoversicherung am besten Geld einsparen?

Es gibt einige Wege, bei der gesetzliche Haftpflichtversicherung für Autos Geld einzusparen. Wie bei jeder Versicherung sollte man auch bei der Autoversicherung gut vergleichen, bevor man einen Vertrag abschließt. Die Angebote der einzelnen Versicherer unterscheiden sich preislich oft durchaus voneinander, so dass man allein durch gründliches Vergleichen einiges an Geld einsparen kann.

Darüber hinaus werden von den Versicherern verschiedene Optionen angeboten, mit denen sich weiteres Geld einsparen lässt. Das sind beispielsweise

  • Selbstbehalte
  • ein Wenigfahrer Bonus
  • der Verzicht auf Leihwagen
  • eine vergleichsweise niedrige Versicherungssumme

Zusätzlich ist es oftmals möglich, Schadensfreiheitsklassen beispielsweise von den Großeltern, die ihr Auto dauerhaft abmelden, zu übernehmen.

Nicht zuletzt kommt es aber auch auf das eigene Verhandlungsgeschick an, denn wer seiner Wunschversicherung günstigere Angebote anderer Versicherer vorlegt, kann in der Verhandlung mit der Versicherung oftmals Preisvorteile herausholen.

Was sind Kaskoversicherungen?

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für Autos gibt es auch noch die Kaskoversicherungen, mit denen der Autofahrer sein Auto freiwillig zusatzversichern kann. Die Kaskoversicherungen werden entweder als Teilkasko oder als Vollkaskoversicherung angeboten.

Anders als die Haftpflichtversicherung decken die Kaskoversicherungen Schäden am eigenen Auto ab. Die Vollkaskoversicherung bietet dabei einen umfassenderen Schutz als die Teilkasko. Die Teilkaskoversicherung haftet unter anderen bei

  • Glasbruchschäden
  • Tierschäden
  • Diebstahl und Raub
  • Schäden durch Naturgewalten
  • Schäden durch Brände oder Explosionen

Die Vollkaskoversicherung haftet darüber hinaus auch für selbstverschuldete Unfallschäden, Parkschäden und Vandalismus.

Wie sinnvoll ist eine Kaskoversicherung?

Kaskoversicherungen sind vor allem für teure Neuwagen sinnvoll, für die sich eine Vollkaskoversicherung empfiehlt. Soll ein älteres Auto kaskoversichert werden, so muss immer der Zeitwert des Autos in Relation zu den Kosten der Kaskoversicherung gesetzt werden. Gebrauchtwagen, die noch einen hohen Zeitwert aufweisen, sind in der Regel mit einer Teilkaskoversicherung gut versichert, während sich eine Kaskoversicherung für ältere Gebrauchtwagen mit nur noch einem geringen Zeitwert meist finanziell nicht lohnt.

Hinweis

Hinweis: Ist der vollkaskoversicherte Neuwagen in die Jahre gekommen, ist es durchaus sinnvoll, von der Vollkaskoversicherung in die Teilkaskoversicherung zu wechseln.

Wann sollte ein Versicherungswechsel in Betracht gezogen werden?

Sowohl die Haftpflichtversicherung als auch die Kaskoversicherungen haben in der Regel jährliche Kündigungsfristen. Wer bei der Autoversicherung Geld sparen möchte, der sollte rechtzeitig vor Verstreichen dieser Kündigungsfristen einen Versicherungsvergleich vornehmen. Sinnvoll ist ein Versicherungswechsel jedoch nur dann, wenn bei mindestens gleichbleibenden Versicherungskonditionen Geld gespart werden kann.

Hat man also ein besseres Angebot gefunden, so kann ein Versicherungswechsel durchaus in Betracht gezogen werden. Sinnvoll kann es aber auch sein, mit dem derzeitigen Versicherer aufgrund des günstigeren Angebotes die Tarife nachzuverhandeln.

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