Kfz Versicherung in Österreich

Als Kfz Versicherung wird in Österreich in der Regel die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Autos, Motorräder und Mopeds bezeichnet. Lesen Sie hier, für welche Fahrzeuge die Kfz Versicherung Pflicht ist, für welche Schäden sie auf kommt, was sie kostet und was Sie sonst noch rund um die Kfz Versicherung wissen müssen.

Die gesetzliche Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge

Wer in Österreich von der Kfz Versicherung spricht, bezieht sich in der Regel auf in die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist für Autos, Mopeds und Motorräder, die für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen und angemeldet werden sollen, gesetzliche Pflicht. Besteht keine Kfz Versicherung, kann das Fahrzeug dementsprechend nicht zugelassen werden.

Sinn dieser Versicherungspflicht ist es, zu gewährleisten, dass der Verursacher von Schäden, die durch Unfälle im Straßenverkehr verursacht werden, zu jeder Zeit in der Lage ist, für diese Schäden aufzukommen.

Vor allem bei Unfällen mit Personenschaden kommen sehr schnell Schadenssummen in Millionenhöhe zusammen. Aber auch schon ein einfacher Auffahrunfall mit einem kleinen Blechschaden kann zu Kosten in Höhe von mehreren 1.000 € führen. Damit der Geschädigte nicht auf seinen Kosten sitzen bleibt, wird durch die Verpflichtung zum Abschluss einer Kfz Versicherung sichergestellt, dass der Verursacher für die von ihm verursachten Schäden aufkommt.

Für welche Kosten kommt die Kfz Versicherung?

Die Kfz Versicherung kommt für alle Schäden auf, die Dritten durch das Fahrzeug verursacht wurden. In erster Linie geht es dabei also um die Schäden, die durch Verkehrsunfälle verursacht werden. Die Haftpflichtversicherung kommt auf für

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden

Schäden, die dem Versicherungsnehmer selbst entstehen, werden jedoch von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen.

Kommt es also beispielsweise zu einem Unfall, den der Versicherungsnehmer verschuldet hat, so kommt die Kfz Haftpflichtversicherung für alle Schäden auf, die den Unfallbeteiligten mit Ausnahme des verursachenden Versicherungsnehmers entstanden sind.

Für Schäden, die dem Versicherungsnehmer durch den von ihm verschuldeten Unfall entstehen, muss er also selbst aufkommen. Diese Schäden werden auch nicht von der Haftpflichtversicherung der anderen Beteiligten übernommen, es sei denn, es gibt mehr als nur einen Unfallverursacher. In diesen Fällen kann den Unfallverursachern jeweils eine Teilschuld zugesprochen werden.

Hinweis

Hinweis: Um sich bei selbstverschuldeten Unfällen gegen Schäden am eigenen Fahrzeug zu versichern, muss eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Die Vollkaskoversicherung übernimmt auch dann die Schäden am eigenen Fahrzeug,  wenn man den Unfall selbst verursacht hat.

Wer muss die Kfz Versicherung abschließen?

Die Kfz Haftpflichtversicherung wird vom Halter des Fahrzeuges abgeschlossen. Der Halter muss jedoch nicht unbedingt die selbe Person sein wie der Eigentümer des Fahrzeuges. Eltern oder Großeltern können beispielsweise einem volljährigen Kind ein Fahrzeug überlassen, sie bleiben dabei Eigentümer, während das Kind das Fahrzeug als Halter anmeldet. Ebenso ist es möglich, dass das Kind ein Fahrzeug kauft und dieses von den Eltern oder Großeltern als Halter angemeldet wird. So lassen sich vor allem für Fahranfänger die hohen Kosten bei der Kfz Versicherung vermeiden. In vielen Fällen lassen sich dabei auch die Schadensfreiheitsklassen des selbstgenutzten Erstwagens auf das Zweitfahrzeug übertragen.

Schließen die Eltern für ein Kind, das Fahranfänger und Führerscheinneuling ist, eine Autoversicherung ab, müssen sie allerdings beim Tarif genau hinschauen. Insbesondere vergünstigte Tarife schließen beispielsweise unter Umständen die Nutzung des Fahrzeugs von Personen unter einem gewissen Mindestalter aus. Bei anderen Versicherern ist die Übertragung der Schadensfreiheitsklasse an eine Altersgrenze gekoppelt.

Hier heißt es also genau hinschauen, um den passenden Tarif zu finden.

Wer darf das versicherte Fahrzeug fahren?

Eine Kfz-Versicherung ist immer an das jeweilige Fahrzeug gebunden. Das bedeutet, dass mit dem Einverständnis des Eigentümers oder Halters jeder, der im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, das Fahrzeug fahren darf und dabei Versicherungsschutz genießt. Wird das Auto also beispielsweise verliehen, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Kommt es jedoch zu einem Unfall und der Halter und somit Versicherungsnehmer war nicht selbst der Fahrer, so können unter Umständen auch Schadensersatzforderungen auf den Fahrer zu kommen.

Welche Versicherungssumme wird in der Kfz Haftpflicht benötigt?

Für eine Kfz Haftpflicht besteht eine gesetzliche Mindestversicherungssumme von 7.000.000 €. Die Versicherer bieten aber auch Kfz Versicherungen mit deutlich höheren Versicherungssummen an.

Zwar klingt eine Mindestversicherungssumme von 7 Millionen Euro zunächst sehr viel, kommt es jedoch bei einem Unfall zu Personenschäden und muss einem Geschädigten beispielsweise eine lebenslange Rente gezahlt werden, ist die Versicherungssumme unter Umständen schnell aufgebraucht. Versicherungsexperten raten daher durchaus dazu, die Versicherungssumme aufzustocken.
Tarife mit höheren Versicherungssummen werden von allen Kfz Versicherungen angeboten und die Unterschiede in den Prämien sind in der Regel nicht sehr hoch. Mit einer Versicherungssumme von 100 Millionen Euro ist man in der Regel sehr gut abgesichert und musst nicht befürchten, dass die Versicherungssumme nicht ausreicht. Da der Unfallverursacher persönlich haftet, wenn die Versicherungssumme nicht ausreicht, ist es also durchaus sinnvoll, im Hinblick auf die Deckungssumme auf Nummer sicher zu gehen. Anderenfalls drohen im schlimmsten Fall lebenslange Schulden und Insolvenz.

Wann zahlt die Kfz-Versicherung nicht?

Die Kfz-Versicherung zahlt als Haftpflichtversicherung gerade dann, wenn der Unfall selbst verschuldet wurde. Sie haftet damit wie jede Haftpflichtversicherung also in gewissem Maß auch für das Fehlverhalten des Versicherungsnehmers. Wird ein Unfall jedoch beispielsweise unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen verursacht, so zahlt die Versicherung zwar die Schäden, die anderen Unfallbeteiligten entstanden sind, doch in diesem Fall ist die Versicherung berechtigt, sich die Leistungen vom Versicherungsnehmer zurück zu holen. Diese Vorgehensweise gewährleistet, dass die Geschädigten ihre Schäden auf jeden Fall ersetzt bekommen, da die Versicherung in Vorleistung geht, doch letztendlich müssen die so verursachten Schäden vom Verursacher selbst getragen werden und werden nicht von der Versicherung übernommen.

Was passiert wenn man die Prämien der Kfz Versicherung nicht zahlt?

Gerät man mit den Prämien der Kfz Versicherung in Verzug, so kann dies gravierende Folgen haben. In der Regel muss die erste Prämie innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Versicherungspolice bezahlt werden. Gleiches gilt für die Folgeprämien, die zwei Wochen nach Rechnungseingang fällig sind. Werden die Prämien nicht gezahlt, erfolgt eine schriftliche Mahnung der Versicherung mit einer verlängerten Zahlungsfrist von 2 Wochen.

Erfolgt auch dann keine Zahlung, ist die Versicherung nicht mehr zu Leistungen verpflichtet. Da das Fahrzeug damit nicht mehr ordnungsgemäß versichert ist, wird die Versicherung ihre Leistungsfreiheit der Zulassungsbehörde melden, die wiederum die Kennzeichentafeln des Fahrzeugs einzieht. Wird in der Zwischenzeit mit dem Fahrzeug ein Unfall verursacht, so kommt die Versicherung zwar für die Schäden auf, doch sie kann die Leistungen komplett von dem Versicherungsnehmer zurückverlangen.

Wie kann man bei der Kfz Versicherung Geld sparen?

Der Abschluss einer Kfz Versicherung ist unumgänglich für Fahrzeughalter, doch mit dem passenden Tarif lässt sich durchaus einiges an Geld einsparen. Wichtig ist dafür in jedem Fall, dass man die Angebote der verschiedenen Versicherer gut miteinander vergleicht. Schon bei diesen Vergleichen lassen sich oft mehrere 100 € im Jahr einsparen.

Wer noch mehr Geld einsparen möchte, der sollte einen besonders günstigen und auf seine individuellen Bedürfnisse und Verhältnisse abgestimmten Tarif wählen.

So bieten manche Versicherungen beispielsweise einen Wenigfahrer-Bonus an. Dabei wird zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer eine jährliche Kilometerleistung vereinbart, die nicht überschritten werden darf.

Wer weniger mit dem Auto unterwegs ist, kann von dieser Lösung durchaus profitieren, jedoch ist hier auch Vorsicht geboten. Wird die vereinbarte Kilometerleistung überschritten und es kommt zu einem Unfall, werden die Schäden nicht von der Versicherung übernommen.
Weiteres Geld kann eingespart werden durch

  • die Vereinbarung eines Selbstbehalts
  • den Verzicht auf Leihwagen
  • eine niedrige Deckungssumme

Gerade bei letzterer Sparmaßnahme ist jedoch ebenfalls Vorsicht geboten und man sollte auf jeden Fall nicht am falschen Ende sparen. Reicht die Versicherungssumme im Schadensfall am Ende nicht aus, um die entstandenen Schäden zu decken, so haftet der Versicherungsnehmer persönlich mit seinem Privatvermögen was oftmals eine hohe Verschuldung und im schlimmsten Fall eine lebenslange Insolvenz zur Folge hat.

Weitere Möglichkeiten, um bei der Versicherungsprämie Geld einzusparen, sind beispielsweise die Übernahme von Schadenfreiheitsklassen von Familienangehörigen, beispielsweise der Großeltern, die ihr Fahrzeug dauerhaft abgemeldet haben oder aber auch das eigene Verhandlungsgeschick. Wer mehrere Versicherungsangebote einholt und diese bei den Verhandlungen mit den Versicherungen geschickt einsetzt, kann durchaus günstigere Tarife vereinbaren.

Welche anderen KFZ Versicherungen gibt es?

Zusätzlich zu der Kfz Haftpflicht gibt es noch die Kaskoversicherungen, die Autofahrer als Zusatzversicherung abschließen können. Kaskoversicherungen, die als Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden können, übernehmen Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht von der Kfz-Haftpflicht tragen werden, da diese nur für die Schäden Dritter aufkommt.

Wird das eigene Fahrzeug beispielsweise gestohlen oder wird es durch ein Tier, eine Naturgewalt oder Vandalismus beschädigt, kommt die Haftpflichtversicherung dafür ebenso wenig auf wie für die Schäden, die bei einem selbst verursachten Unfall am eigenen Fahrzeug entstehen. Hier springt jedoch die Kaskoversicherung ein.

Die Teilkaskoversicherung versichert unter anderem

  • unbefugten Gebrauch
  • Raub und Diebstahl
  • Tierschäden und Schäden durch Naturgewalten
  • Schäden durch Brände und Explosionen
  • Glasschäden

Die Vollkaskoversicherung trägt und darüber hinaus auch

  • Parkschäden
  • Schäden durch Vandalismus
  • selbstverschuldete Unfallschäden

Bei welchen Fahrzeugen ist eine Kaskoversicherung sinnvoll?

Die Kaskoversicherung sollte jedoch immer in Relation zum Wert des Fahrzeuges gestellt werden. Sind die Versicherungsprämien am Ende höher als der Wert des Fahrzeuges, ist die Kaskoversicherung wenig sinnvoll.

Als Faustregel lässt sich sagen, das eine Vollkaskoversicherung generell für Neuwagen zu empfehlen ist. Gut erhaltene Gebrauchtwagen sind mit einer Teilkaskoversicherung in der Regel gut versichert, während für ältere Gebrauchtwagen die gesetzliche Haftpflichtversicherung ausreicht.

Hinweis
Hinweis: Wer einen Neuwagen vollkaskoversichern lässt, der sollte diese Versicherung nach einigen Jahren in eine Teilkaskoversicherung umwandeln. So wird sichergestellt, dass das Fahrzeug nicht überversichert ist und man keine unnötigen Versicherungsprämien zahlt.

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