Abfertigung NEU in Österreich

Wer ein Arbeitsverhältnis verlässt, das länger als zwei Monate bestanden hat, der hat Anspruch auf eine Abfertigung. Grundlage dafür ist die Abfertigung neu, die Gültigkeit hat für alle Arbeitsverhältnisse, die nach dem 1.1.2003 eingegangen wurden.
Was es mit der Abfertigung neu genau auf sich hat, ab wann und in welcher Höhe sie ausgezahlt wird, was sie genau von der Abfertigung alt unterscheidet, wie Arbeitnehmer von der Abfertigung alt in die Abfertigung neu wechseln können und vieles mehr können Sie hier lesen.

Was bedeutet Abfertigung neu?

Als Abfertigung neu wird das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) bezeichnet, das seit dem 1.1.2003 Gültigkeit hat. Es wurde zum 1.1.2008 umbenannt in Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG), da zu diesem Zeitpunkt auch Selbständige (Gewerbetreibende, Freiberufler, Landwirte) einbezogen wurden.
Die Abfertigung neu ersetzt die alte Abfindungsregelung, die noch immer für Dienstverhältnisse gilt, die vor dem 1.1.2003 eingegangen wurden und ohne Unterbrechung bei demselben Dienstgeber bis heute andauern.

Hinweis

Für alle Dienstverhältnisse, die nach dem 1.1.2003 begonnen wurden gilt die Abfertigung neu und Dienstnehmer, für die die Abfertigung alt gültig ist, können in die Abfertigung neu wechseln.

Was ist neu an der Abfertigung?

Die Abfertigung neu unterscheidet sich in einigen grundlegenden Aspekten von der Abfertigung alt.
So entstand bei der Abfertigung alt ein Anspruch auf Abfertigung erst nach einer mindestens drei Jahre andauernden, ununterbrochenen Tätigkeit für einen Arbeitgeber und die Abfertigung kam von wenigen Ausnahmen abgesehen nur zur Auszahlung, wenn das Arbeitsverhältnis durch Arbeitgeberkündigung oder in gegenseitigem Einverständnis beendet wurde.
Bei der Abfertigung neu besteht ein Anspruch auf Abfertigung bereits nach zwei Monaten und der Anspruch verfällt auch bei der Arbeitnehmerkündigung nicht.
Weitere Unterschiede sind:

  • der Abfertigungsanspruch kann zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden
  • der Abfertigungsanspruch gilt auch für Lehrlinge
  • anders als im alten Abfertigungsrecht können im neuen Abfertigungsrecht unter Umständen auch die Zeiten berücksichtigt werden, in denen Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde oder die im Zivil- oder Präsenzdienst verbracht wurden
  • die Abfertigung neu wird auch für freie Dienstnehmer gezahlt
    Einer der größten Unterschiede ist die Umstrukturierung der Abfertigung und die Auslagerung in Abfertigungskassen, die als betriebliche Vorsorgekassen dienen.

In diese Abfertigungskasse zahlt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ab dem 2. Beschäftigungsmonat 1,53 % des monatlichen Bruttoentgelts ein. Enthalten sind darin auch monatliche Anteile auf die Sonderzahlungen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld.
Die Beträge müssen vom Arbeitgeber auch für diese Zeiten gezahlt werden:

  • Zivildienst
  • Präsenzdienst
  • Ausbildungsdienst
  • Altersteilzeit
  • Teilpension
  • Bildungsteilzeit
  • Kurzarbeit
  • Solidaritätsprämienmodell
  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • Wiedereingliederungsteilzeit

Vom Bund sind die Beiträge für diese Zeiten zu tragen:

  • während des Kinderbetreuungsgeld-Bezuges
  • bei Sterbebegleitung
  • bei Begleitung schwerstkranker Kinder
  • bei Pflegekarenz
  • bei Bildungskarenz

 

Hinweis

Die jeweilige Bemessungsgrundlage und die Höhe des Abfertigungsbeitrags müssen auf dem Lohnzettel ausgewiesen werden.
Die Gelder die vom Arbeitgeber oder dem Bund an die Abfertigungskasse gezahlt werden, werden veranlagt, die Zinsen kommen dem Arbeitnehmer zugute.

Wie werden die Gelder von der Abfertigungskasse veranlagt?

Die Abfertigungskassen sind angehalten, die Gelder sicher zu veranlagen. Grundsätzlich ist auch eine Kapitalanlage in Aktien erlaubt. Kommt es dabei zu einem Kursabfall, sind die Summen, die bereits als Abfertigung erworben wurden, gesetzlich geschützt. Dem Arbeitnehmer kann also auch bei einem Kursabfall kein Geld aus der Abfertigung verloren gehen.

Was ist das Abfertigungskonto?

Die Abfertigungskassen müssen für jeden Arbeitnehmer ein Konto führen. Einmal jährlich zu einem bestimmten Bilanzstichtag muss der Arbeitnehmer darüber informiert werden, wie hoch der Abfertigungsanspruch ist, den er erworben hat, und wie die Gelder veranlagt werden.

Wer hat Anspruch auf die Abfertigung?

Anspruch auf die Abfertigung neu haben alle Arbeitnehmer, die ihr Beschäftigungsverhältnis nach dem 1.1.2003 aufgenommen haben. Darüber hinaus ist sie gültig für alle Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf die Abfertigung alt haben und die mit dem Arbeitgeber einen Umstieg in die Abfertigung neu vereinbart haben.

In welcher Höhe wird die Abfertigung ausgezahlt?

Anders als die Abfertigung alt, die nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt in fixen Monatsentgelten ausgezahlt wurde, wird die Abfindung neu monatlich um 1,53 % des Monatsentgelts erhöht.
Die Höhe der Abfertigung neu, die schließlich ausgezahlt wird, ergibt sich dann aus dem bis dahin angesammelten Kapital abzüglich der Verwaltungskosten und zuzüglich der erzielten Zinsen.

Welche Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf die Abfertigung neu gegeben sein?

Für einen Anspruch auf die Abfindung neu müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllt werden. Anders als bei der Abfertigung alt haben auch Lehrlinge einen Anspruch auf die Abfertigung neu.
Die Abfertigung neu steht jedem Arbeitnehmer zu, der nach dem 1.1.2003 ein Arbeitsverhältnis beginnt. Seit dem 1.1.2008 haben auch freie Dienstnehmer Anspruch auf die Zahlung einer Abfertigung neu, ohne weitere Voraussetzungen erfüllen zu müssen.

Besteht bei Arbeitnehmerkündigung ein Anspruch auf Abfertigung neu?

Im Unterschied zu der Abfertigung alt verfällt die Abfertigung neu im Falle einer Arbeitnehmerkündigung nicht. Es müssen auch keine gerechtfertigten Gründe mehr für die Arbeitnehmerkündigung vorliegen.
Die Ansprüche bleiben im Fall der Arbeitnehmerkündigung bestehen und die Abfertigung neu kann ohne Einbußen zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden.

Unter welchen Voraussetzungen entfällt die Zahlung der Abfertigung neu?

Die Abfertigung alt konnte unter gewissen Umständen, wie beispielsweise bei der Arbeitnehmerkündigung oder bei einer gerechtfertigten Entlassung verfallen. Sie war damit unwiederbringlich verloren. Das ist bei der Abfertigung neu nicht der Fall. Sie bleibt dem Arbeitnehmer in jedem Fall erhalten.

Haben Teilzeitkräfte Anspruch auf die Abfertigung neu?

Ebenso wie bei der Abfindung alt haben Teilzeitkräfte auch Anspruch auf die Abfindung neu.

Was gilt als Berechnungsgrundlage für die Abfertigung neu?

Als Berechnungsgrundlage für die Abfertigung neu gilt das jeweilige Monatsentgelt inklusive eines Anteils für die Sonderzahlungen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Von dem Entgelt werden jeweils 1,53 % abgeführt.

Im Fall von

  • Altersteilzeit
  • Teilpension
  • Bildungsteilzeit
  • Solidaritätsprämienmodell
  • Kurzarbeit
  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • Wiedereingliederungsteilzeit

gilt als Basis die Normalarbeitszeit vor der Herabsetzung.
Sowohl die Bemessungsgrundlage als auch der tatsächliche Abfertigungsbeitrag müssen auf dem Lohnzettel ausgewiesen werden.

Was geschieht bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Abfertigung neu?

Wird das Arbeitsverhältnis beendet, hat der Arbeitnehmer die Wahl zwischen verschiedenen Varianten. Diese Möglichkeiten stehen ihm zur Verfügung:

  • unter den entsprechenden Voraussetzungen (siehe unten) Auszahlung der Abfertigung
  • Weiterveranlagung der Abfertigung
  • Übertragung der Abfertigung an die Abfertigungskasse eines neuen Arbeitgebers
  • Überweisung der Abfertigung an eine betriebliche Kollektivversicherung, zugunsten einer abgeschlossenen Pensionszusatzversicherung, an eine Pensionskasse, an eine betriebliche Altersvorsorgeeinrichtung oder an eine andere zusätzliche Pensionsversicherung

Dauerte das Arbeitsverhältnis mindestens drei Jahre an, so kann der Arbeitnehmer sich die Abfertigung in folgenden Fällen auszahlen lassen:

  • bei Arbeitgeberkündigung
  • bei unverschuldeter Entlassung
  • bei berechtigtem Austritt
  • bei einvernehmlicher Auflösung
  • bei Zeitablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses
  • bei Mutterschaftsaustritt
Hinweis

bei Arbeitnehmerkündigung oder selbstverschuldeter Entlassung kann die Abfertigung nicht ausgezahlt werden, sie verbleibt jedoch in der Abfertigungskasse und geht nicht verloren.

Wie muss die Abfertigung neu versteuert werden?

Die Abfertigung neu unterliegt der Lohnsteuerpflicht und wird mit einem Fixsatz von 6 % versteuert.
Wird die Abfertigung neu als Zusatzpension verwendet und in eine entsprechende Pensionskasse eingezahlt, bleiben die Beträge hingegen steuerfrei.

Wie funktioniert der Wechsel zur Abfertigung neu?

Arbeitnehmer, für die noch die Abfertigung alt gilt, können in die Abfertigung neu wechseln. Dies ist zum einen durch Einfrieren der Abfertigung alt und zum anderen durch Übertragung der Abfertigung alt möglich. Beim Einfrieren bleiben die Ansprüche aus der Abfertigung alt erhalten und mit dem Wechsel zur Abfertigung neu werden die monatlichen Beträge in die Abfertigungskasse gezahlt. Zur Auszahlung kommen dann später beide Abfertigungen.
Bei der Übertragung wird ein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei verhandelbarer betrag auf Grundlage der Abfertigung alt auf das Abfertigungskonto gezahlt und dort weiter aufgebaut.

Quellen:

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